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Geheimdienste

2016


Februar 2016
Das Schrecklichste geschieht im Dunkeln
*
Januar 2016
Verdeckter Schmutz im Verfassungsschutz


Februar


13.02.2016
Das Schrecklichste geschieht im Dunklen

Betrachtet man das graphisch dargestellte Organisations-Schema des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dann fällt sofort auf, dass etwas nicht stimmen kann.
Der Abteilung 1 (Grundsatz) sind 7 Fachabteilungen und der Abteilung 3 (Zentrale Fachunterstützung) 19 Fachabteilungen untergeordnet. Also insgesamt 26 Dezernate.
Aber wo ist die Abteilung 2?
Sollen wir glauben, dass es beim Geheimdienst nur die Fachabteilungen 1 und 3 gibt, aber keine Abteilung 2 existiert? Das glaube, wer will. Ich glaube es nicht.
Und mir ist auch klar warum die Abteilung 2 samt ihren untergeordneten „Fachbereichen“ niemals erwähnt werden darf. Weil nämlich in der wohlweislich verschwiegenen Geisterabteilung Nr. 2 die Verbrechen des Geheimdienstes ausgebrütet werden und von dort aus für deren praktische Umsetzung gesorgt wird.
Ist das der Grund warum die Abteilung 2 nicht erwähnt werden darf?
Wer sich unbedingt der  Lächerlichkeit preisgeben will, kann natürlich behaupten, die Geheimdienste würden sich nicht mit der Planung und Durchführung von Schwerverbrechen, vor allem nicht mit Tötungsdelikten befassen.
Ich habe nicht die Absicht, mich lächerlich zu machen. Ich glaube nicht, dass unsere Geheimdienste den Tatbestand der kriminellen Vereinigungen erfüllen, ich weiß es. Und ich könnte diese Erkenntnis jederzeit an Hand des Oktoberfestattentates  plausibel nachvollziehbar erläutern. Aber diesbezüglich mit mir in einen öffentlichen Diskurs einzutreten dürfte das Letzte sein, wozu sich das politische Establishment bereit erklären würde. Bevor das geschehen könnte, wird man es vorziehen, erneut eine geheimdienstliche Intrige zu meiner Vernichtung aufzulegen. Darauf bin ich gefasst und vorbereitet.

Karl-Heinz Hoffmann        


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Januar

23.01.2016
Verdeckter Schmutz im Verfassungsschutz?

Textprobe aus dem Schriftverkehr in Sachen Karl-Heinz Hoffmann gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz:

An das Verwaltungsgericht in Berlin, 1. Kammer

„... ich bestätige den Eingang Ihrer Mitteilungen vom 19. Januar 2016.
Zu der Personalpolitik und den Verteilungsplänen im Bundesamt für Verfassungsschutz kann ich mangels eigener
Fachkompetenz nichts sagen.  
Wohl aber zu dem mit übersandten, graphisch dargestellten Organisationsplan. Aus diesem geht hervor, dass unter der Leitung der „Abteilung 3, Zentrale Fachunterstützung ein Referat mit der Bezeichnung „3 A 10“ geführt wird, dessen Aufgabe und Tätigkeit mit dem Begriff „Legendenbildung“ bezeichnet wird. Sieht man nun das Dezernat 3 A 10 im Zusammenhang mit dem Referat 1 A 6 Öffentlichkeitsarbeit, dann wird die konkrete, streitgegenständliche Maßnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz verständlich.
Unter Bezugnahme auf die frei erfundenen Bekundungen eines geheimdienstlich gesteuerten „Hinweisgebers“,
wurde eine im Amt erarbeitete „Legende“ dazu benutzt, eine angestrebte, aber unter normalen Umständen nicht genehmigungsfähige Überwachungsmaßnahme durchsetzen zu können.
Jedenfalls beweist der Organisationsplan, dass es im Bundesamt für Verfassungsschutz eine Fachabteilung gibt, deren Aufgabe es ist „Legenden“ zu erstellen und eine andere, die dazu benutzt werden kann, die Legenden in das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen.
Es ist klar, dass die seinerzeit gegen mich gerichtete Überwachungsmaßnahme nur mit Hilfe einer wirklichkeitsfremden Horror-Legende möglich war."

Karl-Heinz Hoffmann   (Kläger)     


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2015
März



14.03.2015

Geheimdienste
Gerüchte über Atef Byseiso

In Sachen Oktoberfestlegende mischt seit Jahren die Zunft der Wichtigtuer kräftig mit. Die Vermutungen schießen ins Kraut. Der aus veröffentlichten Vermutungen, Meinungen und Unterstellungen entstandene  Nachrichten-Wirrwarr führt schließlich zur totalen Desinformation.
Einer dieser unermüdlichen Wichtigtuer ist der phantasiebegabte Ewald Riethmüller. In einer Ausgabe des Informationsdienstes „heise.online“ entdeckte ich die Anmerkung:
„Schließlich enthüllte am 4. April Ewald Riethmüller, dass der ehemalige PLO-Sicherheitschef und Mitorganisator des Olympiaanschlags Atef Bseiso in Wahrheit Informant des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen sein soll.“
Was ist eine Nachricht wert, die sich am Ende selbst in Frage stellt? Atef „soll“ Informant des BfV gewesen sein? Was Riethmüller zum Besten gibt, ist keine „Enthüllung“ von Tatsachen, sondern nur eine Vermutung. Noch dazu eine fehlgehende Vermutung. Mit einer konkreten Beweisführung hält sich Riethmüller gar nicht erst auf. Er verweist nur lapidar auf „seine Erkenntnisse.“
Ewald Riethmüllers Vermutungen sind falsch.  Es gibt keine Belege, die die Behauptung einer Agententätigkeit Byseisos für den Verfassungsschutz  rechtfertigen könnten. Richtig ist hingegen, dass Atef Byseiso über den umgedrehten Agenten Udo Albrecht vom Verfassungsschutz und BND abgeschöpft wurde. So gesehen dürfte er bei den westdeutschen Diensten als „Quelle“ geführt worden sein. Das ist aber etwas ganz anderes. Eine Person die im Jargon der Geheimdienste als „Quelle“ bezeichnet wird, ist sich selbst nicht bewusst, dass sie als Quelle dient, indem sie „abgeschöpft“ wird.
Mit anderen Worten, Personen aus dem näheren Umfeld, die als V-Leute gewonnen werden konnten, sammeln und liefern Informationen von und  über die nachrichtendienstlich interessante, als „Quelle“ bezeichnete Person.
Es ist erschütternd, wie leichtfertig die Wichtigtuer Gerüchte in die Welt setzen und damit die korrekte zeitgeschichtliche Forschung erschweren.

Karl-Heinz Hoffmann  

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Januar


Geheimdienste
Fortbildungskurs für deutsche Parlamentarier und
sonstige Unwissende

Lektion 1:

Transparenz

Am 5. November 2014 alterierte sich der Volksvertreter Cem Özdemir über das seiner Meinung nach „mittlerweile“ gefährlich gewordene Eigenleben der Geheimdienste. Dann warf er die Frage auf, wer denn nun eigentlich hierzulande das Sagen habe. Die vom Volk gewählten Parlamentarier oder der Apparat? Eine Frage, die sich, wie er meint, auch seine Kollegen immer öfter stellen.
Özdemirs Fragestellung lässt ein erschreckendes Maß an Unwissenheit erkennen.  
Hinsichtlich der im Geltungsbereich bundesdeutscher Gesetze agierenden Geheimdienste wird die Forderung nach Transparenz niemals erfüllt werden.
Weshalb nicht, erklärt uns der Gründer des BND, General Reinhard Gehlen in seinen Memoiren:
„Ein transparenter Geheimdienst ist ein Widerspruch in sich selbst.“
Und weiter erklärt er:
„Der geheime Nachrichtendienst soll und darf keinen Platz im Blickfeld der Öffentlichkeit haben, mit Ausnahme einiger vernünftig gesteuerter „Public-Relations-Maßnahmen.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Erinnerungen 1942-1971, Seite 252)

„Seine Organisation unterscheidet sich grundsätzlich von der anderer Behörden.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 209)

„Er (Staatssekretär Globke, d. Verf.) stimmte insbesondere mit mir darin überein, daß eine im
Interesse der „Transparenz“ perfektionierte
Bürokratie den Tod jedes Nachrichtendienstes herbeiführen muß. Sie verstößt nicht nur gegen elementare Sicherheitserwägungen, sie verhindert darüber hinaus schnelle Entscheidungen und erzieht dazu, Verantwortung und Entschlußfassung nach oben abzuschieben.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 210

„Während sonst jede gute Organisation klar und übersichtlich sein soll und jeder wissen muß, was er zu tun hat, gilt für den Nachrichtendienst: Die Organisation muß nach außen unklar und unübersichtlich sein und trotzdem muß jeder wissen was er zu tun hat.“ (...)
„Wenn die Organisation eines Geheimdienstes für den Außenstehenden „transparent“ ist, dann wird in
Kürze der Gegner Eingang gefunden haben.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 238)

Mit diesen Erklärungen ist das Wesentliche zur Unerfüllbarkeit der Forderung nach parlamentarischer Kontrolle gesagt und gleichzeitig auch die Benutzbarkeit der Medien im Interesse der Dienste geoffenbart.
Dazu gibt Gehlen noch weitere Hinweise auf diese ausgedehnten Möglichkeiten der zweckgerichteten Benutzung:
Ich werde auf unsere Pressearbeit noch wiederholt zurückkommen, vor allem auch deshalb, weil der Dienst damals um diese Beziehungen beneidet und in diesem Zusammenhang auch Mißdeutungen unterworfen wurde.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 187)
 
Diese Erkenntnisse werden Cem Özdemir nicht gefallen. Die geheimdienstliche Abschottung gegen das Parlament verschafft aber den Politikern auch Schutz vor der Bürde der Verantwortung.
Ein Innenminister, der (wenigstens offiziell) von den Verbrechen der ihm unterstellten Geheimdienst-Behörde nichts erfährt, kann auch dafür nicht in die Verantwortung genommen werden.
Diesbezüglich erläutert Gehlen:
„Es herrscht international stillschweigendes Einverständnis darüber, daß die abgeschirmte Tätig-
keit der Nachrichtendienste offiziell nicht zur Kenntnis genommen wird und infolgedessen von der
betreffenden
Regierung jederzeit abgeleugnet werden kann.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 244)


Lektion 2:
Fremdbestimmung

Unsere Geheimdienste BND und die Verfassungsschutzämter gelten formalrechtlich als Behörden der Bundesrepublik Deutschland. Doch ihre Gründungszeit liegt in den ersten Jahren unmittelbar nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.
Zu jener Zeit wurde der BND-Vorläufer, die Organisation Gehlen, von der amerikanischen Besatzungsmacht im Rahmen einer inoffiziellen Vereinbarung ins Leben gerufen. Der personelle Grundstock dieser Organisation bestand aus dem gesamten Stab der im Krieg von General Reinhard Gehlen geleiteten Aufklärungseinheit der Wehrmacht, „Fremde Heere Ost“, der sich nach Kriegsende geschlossen den Amerikanern zur Verfügung gestellt hatte.
Es war eine rein amerikanische, von Offizieren der ehemaligen deutschen Wehrmacht geleitete Einheit, die auch, in den ersten Jahren von den Amerikanern bezahlt wurde.
In seinen Erinnerungen erklärt Reinhard Gehlen  die damalige Stellung seiner Organisation.
Die wichtigsten Punkte:
„Das zwischen General Sibert (US General) und mir abgeschlossene „Gentlemen‘s-Agreement“ legte fest: Es wird eine deutsche nachrichtendienstliche Organisation unter Benutzung des vorhandenen Potentials geschaffen, die nach Osten aufklärt, bzw. die alte Arbeit im gleichen Sinne fortsetzt. Die Grundlage ist ein gemeinsames Interesse an der Verteidigung gegen den Kommunismus.
Die Organisation arbeitet unter ausschließlich deutscher Führung, die ihre Aufgaben von amerika-
nischer Seite gestellt bekommt,
(...)

Die Organisation wird von amerikanischer Seite finanziert, wobei vereinbart wird, daß die Mittel dafür nicht aus den Besatzungskosten genommen werden. Dafür liefert die Organisation alle Aufklärungsergebnisse an die Amerikaner.
(...)
(...) die Betreuung dieser Organisation (später „trusteeship“ genannt)
(liegt) bei den Amerikanern.
(...)“
(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 149/150)

Erst zehn Jahre später mutierte die US-amerikanische Geheimdienstabteilung „Organisation Gehlen“ zur deutschen Bundesbehörde. Natürlich ist davon auszugehen, dass diese rein formalrechtliche Umwandlung einer Hilfstruppe der Besatzungsmacht in eine Bundesbehörde an der vorherigen Dienstaufsicht nichts ändern konnte.
Reinhard Gehlen erklärt die Situation:
„Es ließ sich hierbei gar nicht vermeiden, daß der Dienst während dieser Zeit sozusagen zwei Herren zu dienen hatte, (...)
(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST,

„Einmal kam es darauf an, die von ihrem Standpunkt aus berechtigterweise skeptischen Amerikaner
möglichst bald davon zu überzeugen, daß wir außer unseren Unterlagen, die auf längere Sicht dem unausweichlichen Prozeß der Verwaltung  unterworfen sein würden, noch andere, nämlich aktuelle und wertvolle Erkenntnisse bieten konnten.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 151/152)

„Am 1.4.1956 erfolgte die planmäßige Überführung der „Organisation Gehlen“ als Bundesnachrichtendienst in die Kompetenzen der Bundesregierung. (...)“
(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 226)

Der amerikanische CIA hatte sich unmittelbar nach Kriegsende mit der Organisation Gehlen ein ausschließlich amerikanischen Interessen dienendes geheimdienstliches Hilfskontingent aufgebaut.
Es sind keine vernünftigen Gründe ersichtlich, die die Amerikaner veranlaßt haben könnten, darüber zu irgendeinem Zeitpunkt die Dienstherrschaft aufzugeben.
Tatsächlich ist Nutzung und Aufsicht über den BND, der direkten Nachfolgeorganisation der Organisation Gehlen, alias Wehrmachts-Abteilung „Fremde Heere Ost“ niemals in Frage gestellt worden. Daran hat sich auch bis zum heutigen Tag nichts geändert.
Geändert hat sich nur, dass seit 1953 der Dienst vom deutschen Steuerzahler finanziert wird:
„Immerhin konnten wir die Besoldung unserer ständigen Mitarbeiter im Februar 1953 auf die Tarif-
ordnung für Angestellte im öffentlichen Dienst (TOA,  jetzt BAT) umstellen, so daß
wenigstens auf dem
Gebiete der Besoldung die Gleichschaltung mit den Bundesbehörden bereits drei Jahre vor unserer Übernahme erfolgt war.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Seite 216)

Das heißt, sogar in der Zeit, als der Dienst noch gar keine deutsche Behörde war, musste der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen.           

Über diese grundsätzlichen Sachverhalte, die deutlich machen, wer im Zusammenhang mit den bundes-
deutschen Geheimdienstbehörden Ross und wer Reiter ist, sollten sich unsere Parlamentarier und sonstige Unwissende langsam mal klar werden. Die Vorstellung, die bundesdeutschen Geheimdienst-Behörden könnten sich einer parlamentarischen Kontrolle unterwerfen, ist unrealistisch.

(Hervorhebungen, auch in den nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Erinnerungen 1942-1971, v. Hase & Koehler Verlag Mainz - Wiesbaden 1971 zitierten Texten d.d. Verf.)

Karl-Heinz Hoffmann 13.01.2015


Lektion 3:
Korrumpierte Nazis und Kriminelle aller Art im Dienst?

Wir kennen alle den in Antifa-Kreisen scheinbar unausrottbar verhafteten Spleen von dem mit Nazis durchseuchten BND und ganz besonders dem Verfassungsschutz.
Da ist wohl etwas Wahres dran, aber nicht in den Auswirkungen, wie sich das die braven Antifaschisten vorstellen. Sie sind ganz von der fixen Idee besessen, dass eine ganze Menge von Leuten, die aus dem rechtsextremen Milieu stammen, für die Verfassungsschutzämter amtlich, halbamtlich oder als freie Mitarbeiter tätig sind, und dass dies Rückschlüsse auf Sympathien seitens der Dienste für die ultrarechte Szene erlauben würde.
Das ist ein Irrtum.
Und dieser Irrtum treibt die abenteuerlichsten Blüten:
Insofern, als behauptet wird, die vermeintlichen Sympathien gingen soweit, dass die Aufklärung schwerster, von Rechtsextremen begangener Verbrechen wegen der vermeintlich „gleichen Gesinnung“ behindert und womöglich vereitelt würde.
Tatsächlich liegen die Dinge völlig anders.
Erinnern wir uns an die Geburtsphase unserer Geheimdienste, die wir in der Gegenwart allgemein als reguläre, rechtsstaatlich korrekt organisierte Behörden der Bundesrepublik Deutschland betrachten.

Tatsächlich haben aber unsere Geheimdienste von Anfang an losgelöst von gesetzlichen Bestimmungen agiert:
„Wichtig ist hierbei auch, dass die Beweglichkeit beim Einsatz der Mittel gewahrt bleibt, (...) Jeder Staat steht hierbei früher oder später vor der Wahl, entweder den Nachrichtendienst in die Einschränkungen und Zwänge der allgemein gültigen staatlichen Verwaltungsbestimmungen hineinzupressen, oder für den Nachrichtendienst Ausnahmeregelungen zu schaffen. (...)
Alle großen Staaten haben sich für die zweite Lösung entschieden, (...)“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Erinnerungen 1942-1971, Seite 172/173)

Dabei ist es bis heute geblieben. Die Aktivitäten unserer Nachrichtendienste bewegen sich außerhalb der Legalität.
Sie tun und lassen was sie wollen, oder besser gesagt, sie handeln, wie es von ihren außereuropäischen Dienstherren gewünscht wird, die auch jetzt immer noch dieselben sind wie zur Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik.


„Sie taten dies in der selbstverständlichen Erwartung, daß die enge Zusammenarbeit des Dienstes mit ihnen und den anderen Alliierten auch in Zukunft bestehen bleiben würde.“
(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Erinnerungen 1942-1971, Seite 218)

Das Personal unserer Dienste war von Anfang an deutsch, aber die Dienstleistungen wurden damals wie heute immer noch für den CIA und den Mossad erbracht.
Den personellen Grundstock der Organisation Gehlen bildeten in der unmittelbaren Nachkriegszeit ehemalige Offiziere der Wehrmacht, die nach Aussagen von Gehlen allesamt nicht in der NSDAP gewesen sind.
Sie waren antikommunistisch reaktionär aber nicht unbedingt nationalsozialistisch. Ihr Betätigungsfeld war die militärische Aufklärung auf dem östlichen Kriegsschauplatz gewesen. Doch in der Zeit nach dem Krieg ergaben sich unter amerikanischer Aufsicht neue Aufgaben. Zur militärischen Aufklärung kam die Aufklärung im Inland hinzu.
Sie bezog sich sowohl auf die „Westzone“ als auch, ganz besonders, auf die „Ostzone“. Für diesen nachrichtendienstlichen Bereich standen keine Offiziere der Wehrmacht zur Verfügung.
Die Aufklärung im Inland war im Dritten Reich die Domäne von Heidrichs SD, also der SS gewesen. Es musste also wohl oder übel das Reservoir der ehemaligen SS angezapft werden.  
„Aus Gründen, die nicht erörtert werden können, hatte der Dienst im Einvernehmen mit den
amerikanischen Dienststellen einige frühere Angehörige der SS, soweit sie politisch nicht belastet waren, für spezielle Auslandaufgaben eingesetzt.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Erinnerungen 1942-1971, Seite 224)

Man darf getrost annehmen, dass die Amerikaner, denen es nur auf Effektivität ankam, bei der Auswahl der SS-Leute nicht pingelig waren und die Zahl der vom „Dienst“ übernommenen SS-Angehörigen wesentlich höher war, als uns Gehlen weismachen möchte. Weil es einfach in der Natur der Sache liegt. Die Erfahrungen der Spezialisten des SD konnte und wollte man nicht ungenutzt lassen.
Doch es wäre grundfalsch anzunehmen, die Übernahme alter Nationalsozialisten könnten den Dienst im Sinne deren ehemaliger Ideologie beeinflusst haben. Solches anzunehmen, hieße die grundsätzlichen geheimdienstlichen Prinzipien zu verkennen. Gerade diese im Schnellverfahren entnazifizierten ehemaligen Parteigenossen saßen auf dem Schleudersitz. Entweder mussten sie, ohne einen Mucks zu machen, den Anforderungen entsprechend, mitspielen oder ihren, nicht in den Dienst übernommenen Kameraden in einem Gefangenenlager Gesellschaft leisten.
Diese Leute arbeiteten am zuverlässigsten, denn ihre Vorgeschichte hatte sie erpressbar gemacht. Damit erfüllten sie eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Karriere im Geheimdienst. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die großzügige Übernahme von Stasi Mitarbeitern nach der Wende als eine Wiederholung zeitgeschichtlicher Ereignisse hinweisen.
Für die Aufnahme im Geheimdienst ist neben der fachlichen Verwendbarkeit eine möglichst
bedeutende Erpressbarkeit ein wichtiges Kriterium.
Die Erpressbarkeit eines Mitarbeiters bietet dem Dienstherrn die größtmögliche Sicherheit vor deren
etwaigen Eigenmächtigkeiten.   

In diesem Zusammenhang lesen wir im Tatsachenbericht des Mossad-Aussteigers Victor Ostrovsky:
„Wir haben das Versprechen gegeben und wir können es brechen. Wir können alles tun, was wir wollen. Ich könnte dich ins Gefängnis stecken und den Schlüssel wegwerfen. Du weißt, daß das schon passiert ist. Du bist nur eine Mücke auf meinem Kopf. (...)“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, München, 1994, Seite 58)

Victor Ostrovsky schildert mehrfach mit drastischen Worten die Zusammenarbeit des Mossad mit den übelsten Elementen, die man sich vorstellen kann:

„Erst einmal verstand ich nicht, warum wir uns mit solch einem Abschaum abgaben, aber David Biran, der zu der Konferenz geladen hatte, meinte, daß der Gewinn größer sei als der Gestank, der dem Ganzen anhaftete.“  
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, München, 1994, Seite 46)

Damit sind wir, die Gegenwart betreffend, mitten im Thema angekommen.
Die Erpressbarkeit eines Menschen kann viele Ursachen haben, aber der korrumpierte und vielleicht noch wegen nicht aufgedeckter krimineller Verfehlungen erpressbar gewordene Neonazi, bietet die beste Gewähr für reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit.
Dazu kommt noch folgender Umstand:
Es ist nicht so einfach, einen unpolitischen Agenten so zu präparieren, dass er in eine politische Gruppierung, deren ideologische Inhalte ihm fremd sind, unerkannt eingeschleust werden kann. Einfacher ist es, ein erpressbares Individuum aus dem Umfeld der politischen Gruppe, sei sie nun links oder rechts, anzuwerben und dauerhaft zu benutzen.
Es gibt viele geheimdienstlich korrumpierte Personen, die ursprünglich aus eigener Überzeugung politische Kreise unterstützt haben, aber irgendwann in die Fangarme des Geheimdienstes gelangten. Sie bleiben im alten Milieu, verhalten sich dort wie immer, fallen deshalb nicht auf, arbeiten aber die ganze Zeit für den Geheimdienst. Nicht selten sogar ohne ihre alte ideologische Überzeugung abzulegen. Für dieses scheinbar paradoxe Verhalten, welches ihre Enttarnung im „Kameradenkreis“ erschwert, sind zahlreiche Beispiele bekannt.

Als bestes Beispiel kann der Top-Agent des BND, Udo Albrecht gelten:
„Er galt als Gesinnungstäter und fanatischer Antikommunist. (...)
(...)
(Albrechts) Ziel war es, ein durch Guerilla-Kampf von Besatzungstruppen und kapitalistischem System befreites Land mit einer „von unten delegierten Volksherrschaft“ zu schaffen.“

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Hoffmann und Campe, 1988, Seite 271)

„Als im September 1970 die Palästinenser von jordanischen Truppen aus dem Land getrieben wurden,
kämpften Albrecht und seine Freunde auf Seiten der Fedayin. Die Palästinenser rühmten Albrecht später als „tapferen Mann“ und „guten Freund.“

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 272)

Mit diesem Kampfeinsatz erwarb sich Udo Albrecht das Vertrauen der Fatah-Autoritäten und dieser Umstand ermöglichte später, nachdem sich Albrecht erpressbar gemacht hatte, dem BND dessen Benutzung, nicht nur zur Nachrichtenbeschaffung, sondern auch zu operativen Maßnahmen im Bereich der PLO. Ohne diese Erpressbarkeit wäre es sicher nie zu einer Vereinnahmung durch den BND, die wohl bereits zwischen 1976 und 1977 erfolgte, gekommen.
Jedenfalls deutet das Entgegenkommen der Justiz daraufhin:

„Sein (Albrechts) Strafregister war bereits ziemlich lang. Vorwurf war damals ein Verstoß gegen das
Kriegswaffen-Kontrollgesetz,  sowie Ermittlungen im Zusammenhang mit Banküberfällen.
Merkwürdigerweise war das Verfahren 1977 eingestellt und Albrecht auf freien Fuß gesetzt worden.“

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 274)

Als dem BND bekannt wurde, dass Albrecht einen Handel mit Kfz in den Libanon aufbauen wollte, trat der damalige Top-AgentWernerMauss an ihn heran und schaltete sich gleich von Anfang an mit einer unterschwelligen Drohung in die Transaktion ein.
(...) konnte Mauss bislang fast immer vollkommen unkontrolliert operieren. Der Mann mit den vielen Namen wirkte gleichsam im rechtsfreien Raum. Für ihn scheinen die Normen des Rechtsstaats nie gegolten zu haben: ein privater Geheimdienstler, der niemandem wirklich Rechenschaft ablegen musste.
(...) aber was ihm darüber hinaus Gewicht verleiht, ist nicht so sehr die Unverfrorenheit mit der er seinen Geschäften nach geht, sondern die Skrupellosigkeit mit der man sich seiner bedient hat: die Skrupellosigkeit der Landeskriminalämter,  mancher Verfassungsschutzbehörden, des Bundeskriminalamtes, von Interpol, des Bundesnachrichtendienstes und auch anderer Geheimdienste, zum Beispiel des spanischen Nachrichtendienstes oder, am Rande, der CIA.

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Vorbemerkung, Seite 12)

Das unter der Schirmherrschaft des BND, unter Verwendung des abhängig gemachten Udo Albrecht ausgeknobelte, operative geheimdienstliche Libanonprojekt darf als wichtiges Segment innerhalb der von Werner Mauss, letztendlich nicht ohne Anteilnahme des Mossad, erbrachten Gesamtleistung betrachtet werden.
In diesem hintergründigen Spiel war auch mir eine Hauptrolle zugedacht worden. Dass es dann nur zur Nebenrolle reichte, habe ich meinem Instinkt und nicht zuletzt auch meinem Verbündeten, König Zufall, zu verdanken. Näherer Erläuterungen hierzu können im hier bearbeiteten Sachzusammenhang beiseitegelassen werden.

Das perfide erdachte Projekt begann mit einem Kraftfahrzeugtransport und fand wiederum mit einem Kraftfahrzeugtransport im September 1980 sein vorläufiges Ende.

„Jung (Deckname von Mauss) bot ihm (Albrecht) an, seine Transporte in den Libanon beziehungsweise nach Syrien zu unterstützen, wenn Albrecht ihm „politische und wirtschaftliche Informationen“ aus diesen Ländern liefern würde. Andernfalls würde er dafür sorgen, dass die Lieferungen in den nahen Osten wegen behördlicher Schwierigkeiten scheitern oder zumindest sehr erschwert würden.
Albrecht stimmte dem Geschäft zu. Er gab an, einen Mann in einflussreicher Position zu kennen, von dem er die gewünschten Informationen erhalten könne. Der Mann habe eine Leidenschaft für Autos vom Typ BMW. Jung
(Mauss) war begeistert (...)                     

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 276)

Wie ich definitiv weiß, war dieser Mann in einflussreicher Position Atef Byseiso, der mir von Albrecht zu Anfang meines Aufenthaltes im Libanon unter dem Decknamen Mr. Scharatt vorgestellt worden war.
Albrecht hatte ihm tatsächlich im Sommer 1980 einen in Deutschland gestohlenen BMW geliefert. Atef Byseiso wusste sehr wahrscheinlich, was es mit dem BMW auf sich hatte, weil der „Beutewagen“ wie Albrecht das nannte, an der jugoslawischen Grenze aufgefallen war und trotzdem mit Hilfe der Beziehungen Atefs weiterfahren durfte.
Aber von Albrechts Agententätigkeit für den BND hat er mit Sicherheit keine Ahnung gehabt.  
Atef Byseiso war verdächtig, bei der Vorbereitung der Geiselnahme in München 1972 beteiligt gewesen zu sein. Ich habe das damals nicht gewusst und Beweise dafür habe ich auch nicht. Atef, mit dem mich eine echte Freundschaft verband, fiel in Paris einem Attentat zum Opfer.
Ebenso unklar bleibt, ob Udo Albrecht in das Geiselnahme-Projekt eingebunden war. Er selbst hat es, wenngleich unscharf artikuliert, anklingen lassen. Den Tatsachengehalt einzuschätzen, wage ich nicht.

„Nachdem (der BND Agent) Mauss sich zunächst unter der Vorspiegelung von Nahost-Exportgeschäften mit
Albrecht getroffen hatte, kam er dann relativ schnell zur Sache. Er legte Albrecht alle Polizei- und Justizdaten aus dessen krimineller Karriere lückenlos vor, erinnerte ihn an schwebende Verfahren und seine beliebige Verhaftbarkeit.“

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 277)
 
Ursprünglich aus echter Überzeugung fanatisch nationalistisch geprägt, geriet Albrecht, nachdem er sich durch die Begehung mehrerer Kapitalverbrechen erpressbar gemacht hatte, in die Fangarme der Geheimdienste, die ihn von da ab, bis zu seiner Enttarnung im Jahr 1982, für ihre konterkriminellen Operationen benutzten.   
Die Bestätigung dafür findet sich ebenfalls bei der Lektüre von Stefan Aust:

„Indirekt bestätigte Mauss seine Erpressungsmanöver gegenüber Albrecht. Im Protokoll (des LKA Baden Württemberg) über die Vernehmung heißt es: „Damit Albrecht zu kooperativer Zusammenarbeit motiviert werden konnte, musste Jung (Mauss) ein sehr enges Vertrauensverhältnis schaffen. Dabei nützte er die Situation des Albrecht in der Form aus, dass er beispielsweise Reisen ermöglichte in Länder, in denen Albrecht mit Haftbefehl gesucht wurde.“
(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 278/279)

Später wurde Albrecht klar, dass er trotz seiner Kooperation vom Geheimdienst auf der ganzen Linie hereingelegt worden war.
So schrieb er am 29. März 1981 aus der Untersuchungshaft an den Bundesinnenminister Gerhart Baum und an den Bonner Justizminister:
„Werter Herr Minister!
Es gibt hier in Ihrem Rechtsstaat eine „über den Diensten aufgehängte“ Sicherheitskommission im EG-
Rahmen, Hauptsitz Brüssel, die, mit allen Machtmitteln ausgerüstet, sich „in höherem Interesse“ an keine Gesetze und Rechtsnormen zu halten braucht. Brauchbare Leute - Erpressungsopfer wie mich - rastern die sich mit dem BKA-Computer aus. (...)“
„Die haben doch ihre Opfer völlig in der Hand! (...)“
„Ich habe die gewünschten Verbindungen mit bestimmten PLO-Führern hergestellt. (...)“
„Ich hatte inzwischen erkannt, daß es auf ganz brutale Erpressung rauslief, in Straftaten verwickeln
und in Schulden, um mich eben zu allem erpressen zu können. ( ...)
Herr Minister - das sind Verbrechen, wie sie nur in ganz perversen Staatssystemen vorkommen!"
"Das habe ich doch nicht für möglich gehalten! ...“

(Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 284/285)

Über Udo Albrecht könnte ich aus eigener Erfahrung mindestens 300 Seiten füllen. Hier in diesem Sachzusammenhang will ich nur auf die geheimdienstliche Praxis, Erpressbarkeiten aktiv zu fördern und zu nutzen, hinweisen.
Aus persönlichen Gründen füge ich jedoch eine kleine Anmerkung bei:
In der zeitgeschichtlichen Literatur wird Udo Albrecht als mein Geschäftspartner bezeichnet. Das ist unzutreffend. Ich habe aus keinem einzigen von Albrecht getätigten Geschäft Gewinne bezogen und das war auch nie vereinbart.

Besonders interessant ist die Bemerkung Albrechts zur Praxis des „ausrasterns“ geeigneter Personen mittels BKA-Computer.
Ganz nebenbei: Ich bin davon überzeugt, dass auch Gundolf Köhler, in diesem Fall als ahnungsloses aber bestens nutzbares Medium mittels Computer ausgerastert wurde. Seine Vorliebe für Explosivstoffe und der kurze Kontakt zur WSG (Wehrsportgruppe) ließen ihn geeignet erscheinen.
Auch im Falle von Mundlos und Böhnhardt deutet alles auf dieselbe geheimdienstliche Methode hin. Ahnungslos, aber aufgrund ihrer Vita bestens zur Benutzung geeignet.


Nun, nachdem ich das Wesentliche über die Beschäftigung und Benutzung von erpressbaren Personen,
die aus ausspähungsrelevanten Kreisen stammen, gesagt habe, wende ich mich der Beschreibung einer anderen Kategorie von Geheimdienstagenten zu.
Ich meine die Gruppe der in BND und Verfassungsschutz höher gestellten beamteten Fachkräfte, soweit sie über den üblichen Nachrichtenverbund hinaus und ohne Wissen ihrer Vorgesetzten  geheime Tätigkeiten im Auftrag fremder Dienste erledigen. Die Anzahl solcher Personen sollte nicht unterschätzt werden. Sie sind nicht Doppelagenten im üblichen Sinne. Das heißt, sie arbeiten nicht für den erklärten Gegner. Sie arbeiten für die befreundeten Dienste CIA und besonders den Mossad, aber ohne Wissen ihrer deutschen Vorgesetzten und in Fällen von Verbrechensbeteiligung auch nicht unbedingt nach deren Geschmack.

„Zur Geschichte des Ganzen muss noch erwähnt werden, dass Helmut Kohl einer Kooperation mit dem
Mossad zur Bekämpfung des Terrorismus einst zugestimmt hatte, weshalb die BND- Oberen dem Mossad erlaubten, ihren Stationen im Ausland unter die Arme zu greifen, und es als große Freundschaftsgeste betrachteten, wenn der Mossad Seminare über Terrorismus abhielt (die den BND-Leuten als Gästen des israelischen Geheimdienstes in Israel kostenlos geboten wurden.)
Die BND-Bosse wussten allerdings nicht, dass diese Seminare, die der Mossad in der angenehmen Umgebung des Country Club abhielt, in Wirklichkeit gut geschmierte Rekrutierungs-Operationen waren, die dem Mossad Hunderte, wenn nicht Tausende von Staatsdienern aus den Vereinigten Staaten, (...) oder aus den Geheimdiensten Dänemarks, Schwedens und vieler Länder Europas einbrachten.)  

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 288/289)   

Auch die Tatsache, dass der Mossad die rückhaltlose Unterstützung der örtlichen Dienststellen des Verfassungsschutzes hatte, war hilfreich, die BND-Leute davon zu überzeugen.

„(...) Mit dieser Verheißung manipulierte der Mossad die mittleren Chargen des BND zur Kooperation, indem man sie wissen ließ, daß ihre Bosse zwar einverstanden wären, aber die Operation nicht offiziell billigen könnten.“
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 289)   

„Ich glaube nicht, dass die Dänen oder Deutschen sehr stolz sein werden. wenn sie erfahren, in welcher Weise sie benutzt werden.“
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 285)   

Die Deutschen werden nie erfahren, welche Rolle die fremdbestimmten Agenten im Apparat des BND und der Verfassungsschutzbehörden im Zusammenhang mit Tötungsverbrechen gespielt haben, und zwar deswegen nicht, weil sie es nicht wissen wollen.
Den Traum vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland möchten sie auf gar keinen Fall aufgeben. Die Ernüchterung wäre nicht verkraftbar. Viele ahnen es bereits, wollen aber doch lieber weiterträumen, als den Tatsachen ins Auge
sehen.

Soviel für Heute

Karl-Heinz Hoffmann      15.01.2015


Lektion 4
Geheimdienstliche Infiltration und Benutzung der Medien

Die Aufgabe der bundesdeutschen Verfassungsschutzämter besteht zum einen darin, nicht etwa nur sicherheitsrelevante Institutionen zum Zweck der Informationsbeschaffung zu penetrieren, sondern zum anderen auch die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit einer allumfassenden Überwachung zugänglich und damit beherrschbar zu machen.
Dabei sind unsere westlichen Geheimdienste auf keinen Fall weniger effektiv als es das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR gewesen ist.  
Und jene Geheimdienste, deren Laufburschen die deutschen Geheimdienstler seit Ende des Krieges geworden sind, dürfen mit Fug und Recht als die mächtigsten Einrichtungen der Welt angesehen werden.
In diesem Sinne schrieb Reinhard Gehlen bereits in den Jahren vor 1970:

„Wie auf so vielen Gebieten des englischen Lebens ist auch auf dem Gebiete des britischen Nachrichtendienstes die Tradition ungebrochen. Dies ist auch heute noch immer wieder zu spüren. In meinen Augen ist (...) der englische Dienst zwar nicht mehr der größte, aber eine der leistungsfähigsten Organisationen, dessen Effektivität lediglich die Dienste der USA und Israels erreichen können.“

(Zitiert nach: Reinhard Gehlen, DER DIENST, Erinnerungen 1942-1971, Seite 231)

Sinn und Zweck der geheimdienstlichen Aufgabe ist es, durch Ausschaltung oppositioneller Kräfte, das fremdbestimmte politische Establishment zu erhalten.
Unabhängig von Widerstand leistenden Personen und Gruppen sind auch nonkonformistische geistige Strömungen im Volk als Opposition zu bezeichnen. Ich würde sogar sagen, dass der nicht organisierte oppositionelle geistige Widerstand für die global agierenden finsteren Mächte das größte Problem darstellt.
Wenn der zunächst nicht organisatorisch auftretende geistige Widerstand zur Massen-Idee wird, kann es zu einer plötzlichen Entladung der Kräfte kommen.
Die Masse der lange schweigsam gebliebenen Unzufriedenen ballt sich plötzlich zusammen und tritt spontan als unüberschaubare Demonstranten-Menge mit Forderungen auf.
Als Beispiele sind zu nennen:
Der Volksaufstand am 17. Juni 1956.
Die Demonstrationen welche das Ende der DDR Herrschaft bewirkten.
Und jetzt die Montagsdemonstrationen der Pegida-Bewegung, deren Erfolg oder Misserfolg noch nicht abzusehen ist.
Wenn es die Herrschenden soweit gebracht haben, dass die Bevölkerung nicht mehr in ihrer Gesamtheit
von den volkspädagogisch gestalteten Vorgaben überzeugt ist, dann kann den Herrschenden die Macht entgleiten.     

Dem Volk vorgegeben sind die als Kollektiv verbreiteten Meinungen der Parlamentarier.
Ihre Meinungen, oder das, wovon sie behaupten, es sei ihre eigene Meinung,  bestimmen das politische Handeln in der Bundesrepublik. Oder richtiger gesagt, sie dürfen die ihnen vorgegebene Entscheidungen kollektiv absegnen.    
Dabei ist den Parlamentariern, besonders den jüngeren oft gar nicht bewusst, dass sie Bestandteil eines von außen gelenkten Apparates sind. Sie handeln häufig unrecht, indem sie sich nicht am Willen des Volkes orientieren, sondern den entgegengesetzt auf sie einwirkenden Sachzwängen bewusst oder unbewusst folgen.
Die Gründe der auf das Parlament einwirkenden Sachzwänge sind außerhalb der deutschen Landesgrenzen zu suchen.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Ich unterstelle unseren Parlamentariern nicht, kriegslüstern zu sein. Trotzdem stimmen sie Kriegseinsätzen im Ausland zu.
Warum tun sie das? Weil sie sich den herrschenden Sachzwängen nicht entziehen können. Wenn aber unsere Parlamentarier keinen Krieg wollen und dennoch für Krieg stimmen, dann muss zwingend gefolgert werden, dass der, dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachzwang, von außen in den Bundestag gekommen sein muss.

Auch in jenen Fällen, in denen die Parlamentarier tatsächlich selbst glauben, nur ihrer eigenen persönlichen Überzeugung zu folgen, sind sie nur allzu oft das Opfer der Fremdbestimmung geworden, weil sich ihr Gehirn der politisch zweckgerichteten Deutungsherrschaft der übermächtigen Medien nicht erfolgreich entziehen konnte.
Sie brechen bedenkenlos ihre eigenen Gesetze und verletzen Grundwerte, die sie anerkannt haben.
Dieser harte Vorwurf bedarf zur Erläuterung eines weiteren Beispiels:
Ich kenne nur eine einzige Politikerin, die den Mut hatte, sich in Sachen NSU-Ermittlungen nicht an der massiven Vorverurteilung der noch immer nach deutschem Recht als unschuldig anzusehenden Beschuldigten beteiligt hat. Es war Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Ihr zaghafter, aber immerhin öffentlich erhobener Einwand, man möge doch erst einmal abwarten, was die Justiz am Ende herausfindet, ist mir noch wohltuend in Erinnerung.
(Siehe dazu mein Aufsatz: „Schnarri ist die Einzige“ vom 13.05.2013, in meiner Website unter dem Rubrum: NSU-Trio)  
Unsere Parlamentarier können nicht erkennen, wie sehr sie durch eine pervertierte Meinungsfreiheit, die einen hemmungslosen Verdachtsjournalismus hervorgebracht hat, manipuliert werden.
Sie ahnen nicht, wie stark der geheimdienstliche Einfluss auf die Massenmedien tatsächlich ist.

Auf Seite 252 der Memoiren von Reinhard Gehlen wird auf die, seiner Meinung nach notwendige, geheimdienstliche Einflussnahme auf die Medien hingewiesen:

„Der geheime Auslandsnachrichtendienst soll und darf keinen Platz im Blickfeld der Öffentlichkeit
haben, mit Ausnahme einiger vernünftig gesteuerter „Public-Relations“- Maßnahmen.“
 

Aus dieser Bekundung schließen wir zum einen, dass die Geheimdienste über die Möglichkeit verfügen, gesteuerte Einflussnahme auf die Medienwelt zu nehmen.
Und zum anderen, dass sie von dieser Möglichkeit bei Bedarf Gebrauch machen.
Nun bleibt noch zu fragen, welche Umstände ermöglichen die Einflussnahme auf die „freie Presse“ und wann tritt der Fall ein, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen?

Eine Antwort gibt uns Victor Ostrovsky:
„Er wollte alles erfahren, was ich über Robert Maxwell, den englischen Zeitungsmagnaten wusste. Als Grund nannte er mir, dass er sich klar darüber war, was es mit dem permanenten Interesse des Mossad am Kauf von Medien auf sich hatte. Der Mossad wollte sowohl die öffentliche Meinung beeinflussen, als auch den Journalismus als Cover für eingeschleuste Agenten benutzen. (...)
Der Mossad finanzierte viele seiner Operationen in Europa mit Geld, das aus der Pensionskasse der
Zeitschriften gestohlen wurde.
Der Mossad legte seine Hand auf das Geld, sobald Maxwell die Zeitungen aufgekauft hatte (mit vom
Mossad geliehenem Geld und aufgrund von Expertisen, die vom Mossad erstellt wurden.)“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 259)   

Für den Geheimdienst gibt es mehrere Gründe, sich mit Hilfe korrumpierter Medien in die öffentliche
Meinungsbildung einzuschalten.
Zum Beispiel dann, wenn ein allzu eigenwilliger Politiker desavouiert und damit kalt gestellt werden soll.
Dazu nennt Ostrovsky ein Beispiel aus der Barschel-Affäre:

„Ran (Mossadagent) ließ „Whistler“ falsche aber sehr schädigende Informationen über die Führer der
Opposition im allgemeinen und den Spitznamen der Opposition im besonderen in der örtlichen Presse verbreiten, ohne die Quelle der Gerüchte verlauten zu lassen (...) (...)
(es) war eine Schmutzkampagne. In der letzten Minute, als Dementis von Barschel zu spät gewesen wären, um noch den Wahlausgang zu beeinflussen, gab „Whistler“ zu, dass er hinter den schmutzigen Tricks stecken würde. Er gab an, dass er dazu von Barschel beauftragt worden sei, wodurch er endgültig die Karriere eines
Politikers beendete, der sich nicht kooperativ zeigte, (...)
Alle Proteste Barschels, dass er unschuldig sei, wurden als politische Rhetorik beiseite gewischt.“
  

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 294)   

„Der Grund, warum der BND den Mossad benutzen musste, um mit dieser Situation fertig zu werden, bestand darin, dass sich die Drohung Barschels gegen die mittleren Chargen des BND richtete. Diese hielten entgegen den direkten Befehlen ihrer Vorgesetzten Kontakt mit dem Mossad.“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 295)   

Barschel musste gestoppt werden, bevor er als Zeuge aussagen konnte.
Der BND gab dem Mossad-Verbindungsmann den Ort bekannt, an dem Barschel (...) Urlaub machte, (...)

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 295)

„Barschel war sehr ungehalten. Er bestand darauf, dass Ran ihm die Beweise liefere, die seinen Namen reinwaschen könnten, (...)“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 296)   
 
Die Operation musste in eine zweite Phase treten, was die Beseitigung dieses Mannes bedeutete. Er war jetzt zu einer Gefahr für die Sicherheit der beteiligten Mossad-Leute geworden.  Es gab aus diesem
Grund keine Notwendigkeit, die Zustimmung zu seiner Eliminierung außerhalb des Mossad einzuholen.“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 297)   

Damit sind wir bei einer weiteren geheimdienstlich relevanten Notwendigkeit, die Medien zu benutzen, angekommen.
Geheimdienstliche Operationen, deren Ziel es ist, störende Personen zu liquidieren, bedürfen zur Verschleierung der Tat der Mitwirkung der Massenmedien. Ihnen kommt die Aufgabe zu, durch
professionellen Verdachtsjournalismus von den wahren Tätern abzulenken. Dabei genügt es, wenn von einigen wenigen, aber tonangebenden Medien der Trend festgelegt wird. Gegen den einmal bestimmten Mainstream kann sich keiner der weniger bedeutenden Journalisten mit einer gegenläufigen Meinung behaupten.   

Die Benutzung der Presse für moralisch verwerfliche Zwecke, ist keine Erscheinung unseres Jahrhunderts. Sie ist so alt wie die Presse selbst.

Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts reagierte der damals bedeutende New Yorker Journalist John Swinton auf einen Trinkspruch eines Kollegen mit den zynischen Worten:
Das Geschäft von uns Journalisten ist es, die Wahrheit zu zerstören, freiheraus zu lügen, zu verfälschen, zu Füßen des Mammons zu kriechen und unser Land und seine Menschen fürs tägliche Brot zu verkaufen.
Sie wissen es, ich weiß es. Wozu also der törichte Trinkspruch auf die unabhängige Presse?
Wir sind Werkzeuge und Vasallen von reichen Männern hinter der Szene. Wir sind Marionetten. Sie ziehen die Schnüre und wir tanzen. Unsere Talente, unsere Fähigkeiten und unsere Leben, alles ist Eigentum anderer. Wir sind intellektuelle Prostituierte.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/John_Swinton)


Im Vergleich mit der älteren Zeit haben sich nur die Herrschaftsverhältnisse verschoben. Neben den Reichen haben heute die großen westlichen Geheimdienste die Herrschaft über die Medienwelt übernommen.
Um auf die Medien einwirken zu können, wird viel Geld gebraucht. Sowohl zum Kauf von Medienanteilen, als auch für Bestechungen in konkreten Fällen.

Die Allmacht der großen Geheimdienste beruht auf der Verfügungsgewalt über enorme Geldmittel. Ein Teil davon muss von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Damit wird der Apparat offiziell finanziert. Aber darüber hinaus haben sich die Dienste weitere Geldquellen zur Finanzierung ihrer geheimen, zum Teil hochkriminellen Operationen erschlossen.
So hat sich der Mossad schon seit längerer Zeit in den internationalen Drogenhandel eingeschaltet.
In seinem Tatsachenbericht „ Geheimakte Mossad“ lässt Viktor Ostrovsky die Abhängigkeit des Mossad von den Einkünften aus dem Drogengeschäft erkennen:

„All die Jahre stürzte Maxwell jedesmal in finanzielle Löcher, wenn der Mossad teure Operationen laufen hatte, die nicht auf legitime Weise finanziert werden konnten oder wenn andere, weniger legitime Quellen ausgetrocknet waren. Das war 1990 nach der amerikanischen Invasion in Panama der Fall, als Einkommen des Mossad aus dem Drogenhandel für einige Zeit nicht mehr flossen (...)

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 356/357)   

Ihr wollt mir nicht glauben, dass der globale Drogenhandel unter der Schirmherrschaft der westlichen Geheimdienste floriert? Die Staaten der „Weltgemeinschaft“ - allen voran die USA - setzen sich doch aktiv für die Bekämpfung des Drogenhandels ein?
So meint ihr.
Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache.
In der Zeit vor der Taliban-Herrschaft kam 80% der weltweit in den Verkehr gebrachten Heroinmenge aus Afghanistan.
Es ist oft behauptet worden, die Taliban würden sich durch den Drogenhandel finanzieren. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Taliban hatten den Rauschgifthandel aus religiösen Gründen verboten und während der Zeit ihrer Herrschaft nahezu zum Erliegen gebracht.
Seit die westlichen alliierten Streitkräfte Afghanistan besetzt hatten ist der Drogenhandel wieder auf Weltrekordniveau gestiegen.
Die Opiumproduktion stieg im Laufe von nur 10 Jahren von 185 Tonnen auf 5.800 Tonnen!
90% des Heroins, das auf europäischen Straßen verkauft wird, stammt aus Afghanistan.

Ganz nebenbei:
Vor diesem Hintergrund erscheint uns auch ein direkter Zusammenhang zwischen Drogenhandel, Geheimdienstinteressen und dem unaufgeklärten Mord an der deutschen Polizistin Kiesewetter wesentlich wahrscheinlicher als die abenteuerlichen Vermutungen der Generalbundesanwaltschaft.  
Damit habe ich schon die Überleitung zur nächsten Lektion, in der die Rede von geheimdienstlichen Verbrechen gegen das Leben die Rede sein wird, vorweg genommen.

Karl-Heinz Hoffmann      16.01.2015


Lektion: 5
Geheimdienstlich gesteuerte Attentate,
Zweck und  Durchführungsprinzipien


In den folgenden Ausführungen werde ich mich vornehmlich mit dem israelischen Mossad befassen.
„Destabilisieren, destabilisieren, destabilisieren,
sagte Ephraim. Das ist alles was sie tun, andauernd.
Egal was irgendjemand sagt, sie können nur daran denken, Chaos zu stiften. Sie verstehen nicht, daß der Dschungel, den sie schaffen, eines Tages auch sie verschlingen wird.“
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, 1. Aufl., C.Bertelsmann Verlag GmbH, 1994,  Seite 254)

Mit dieser Aussage des ehemaligen Mossad-Agenten Ostrovsky wird das grundsätzliche Bemühen des Mossad, über die Destabilisierung anderer Staaten eine Vormachtstellung des eigenen Staates zu festigen, deutlich erklärt. Die Palette der Destabilisierungsmaßnahmen ist vielschichtig. Sie reicht von der Beeinflussung politischer Entscheidungen, über Terroranschläge, Drogengeschäfte bis hin zur Falschgeldproduktion.

„Sie haben beschlossen, dass es an der Zeit sei, Jordanien bis zur totalen Anarchie zu destabilisieren.“
„Destabilisieren? Wie denn?“
„Sie wollen das Land mit riesigen Mengen Falschgeld überschwemmen, so dass es zu Mißtrauen auf dem Markt kommt, man will religiöse Fundamentalisten bewaffnen, ähnlich der Hamas und der Moslembruderschaft, um einen Zusammenbruch zu erzwingen. Sie haben vor, führende Persönlichkeiten zu ermorden, die Symbole der Stabilität sind, Krawalle an den Universitäten zu provozieren, um die Regierung zu harten Maßnahmen zu zwingen, damit sie ihre Popularität einbüßt. Du weißt wovon ich rede.“
(...)
 
„Ich weiß, daß sie im Mossad dasselbe für Ägypten planen, um zu beweisen, dass ein Friedensabkommen mit einem arabischen Land nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben ist.“
(...)
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 187,188)


Wie sich den Ausführungen des Ex-Mossad-Agenten Victor Ostrovsky entnehmen lässt, besteht
neben den Destabilisierungsmaßnahmen aller Art auch ein Interesse an der Ausschaltung einzelner, als störend empfundener Personen.
Das Ausschalten kann, je nach Möglichkeit und Interesse am Einzelfall, sowohl durch gezieltes Desavouieren mit Hilfe der vom Mossad korrumpierten Medien, als auch durch physische Beseitigung des Störenfrieds vorgenommen werden.
Dazu müssen noch Attentate gerechnet werden, die aus Gründen der Rache erfolgen. Gelegentlich vermischen sich beide Elemente.
Tötungsdelikte gehören zum Alltag der Geheimdienste. Das weiß jeder, aber keiner will es wissen. Darüber kann man sich moralisch entrüsten, ändern wird sich nichts.
Die moralische Entrüstung des Gründers des deutschen Nachrichtendienstes General Reinhard Gehlen hielt sich in Bezug auf geheimdienstliche Verbrechen durchaus in Grenzen. In seinen Memoiren schreibt er:

„Meine Lebens- und Berufserfahrung lehrte mich jedoch, auch im Blick auf unsere jüngste Geschichte,
mit der moralischen Verurteilung in solchen Fällen vorsichtig zu sein, denn für die moralische Beurteilung jeder Tat - also auch für diejenigen der Spionage- und Verratsfälle - sind völlig unabhängig von der juristischen Beurteilung die Motive, die zur Aktion veranlaßten, ausschlaggebend. Die aus Überzeugung geschehene Tat, gleichgültig, ob es sich hierbei um unsere Gegner handelte oder ob sie zu unserem Nutzen und im Interesse unseres Staates ausgeführt wird, verdient - welches auch die Folgen sein mögen - keine ethische Verdammung.“
(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag Mainz, 1971, Seite 229)  

Mit dieser Bekundung gibt uns Gehlen Einblick in die Psyche der geheimdienstlichen Anstifter und der von ihnen engagierten Attentäter, die so präpariert werden, dass sie bestialische Aufträge ausführen, ohne dabei ein Unrechtsbewusstsein zu empfinden. Tatsächlich ist der angeblich im Interesse des Staates notwendigerweise durchgeführte Mord immer auf einer Lüge aufgebaut.
Der ehemalige Mossad-Agent Victor Ostrovsky hatte das nach einer längeren Zeit der Mittäterschaft schließlich erkannt und daraus die Konsequenzen gezogen. Er kehrte dem Mossad den Rücken und packte aus. Im Schlusswort zu seinem Buch, „Geheimakte Mossad“ schrieb er rückblickend auf seine eigene Agententätigkeit:

„Wenn man erst einmal seine ganze Existenz auf einer Lüge aufbaut, kann es keine Moral für irgendwelche Handlungen geben. Und der Arm zur Umsetzung der Handlungen des israelischen Staates ist der Mossad, der daher die größte Lüge ist. Der Mossad ist der aktivste aller westlichen Geheimdienste, ständig auf der Suche danach, jene anzugreifen, die er als Feinde des Staates ansieht, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Landes befinden.“
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 367)

Reinhard Gehlen gibt uns aber nicht nur Aufschluss über die spezifische Psyche der Geheimdienste, sondern auch über die zur erfolgreichen Durchführung von Attentaten und der Verhinderung ihrer Aufdeckung erforderlichen organisatorischen Eigenheiten des Apparates.

„In der Außenorganisation darf, das hat die Erfahrung erwiesen, unter keinen Umständen mit wenigen
großen Dienststellen gearbeitet werden; richtig ist die Verwendung zahlreicher kleiner Operationsgruppen
(nicht über 10 Mann). Abgesehen davon, daß große nachrichtendienstliche Gebilde nicht beweglich genug operieren können, gewähren kleinere, flexiblere Gruppen eine größere Sicherheit. (...)“
(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag Mainz, 1971, Seite 238/239)  

Die bei Verwendung von kleineren flexiblen Operations-Kommandos zu gewährleistende Sicherheit bezieht sich sowohl auf die Minimierung des Erkennungsrisikos während der Tatausführung, als auch auf die danach ausgelöste Ermittlungstätigkeit der regulären Ermittlungsbehörden. Für die Durchführung von geheimhaltungsbedürftigen Attentaten gilt als besonders wichtiges Erfordernis der Verzicht auf schriftliche Dokumentation aller operationsrelevanten Vorgänge. Nur so ist die Tat vor der unerwünschten Aufklärung geschützt.
Über dieses eiserne, ungeschriebene geheimdienstliche Gesetz hat sich der Ex-Mossad Agent Victor Ostrovsky (letzter Dienstgrad Major) eigenmächtig hinweggesetzt. Dieser Subordinationsverletzung verdanken wir tiefe Einblicke in das Wesen und die Arbeitsmethoden des Mossad.  

„Obwohl es nicht die Regel ist, daß Mitglieder von Geheimdiensten
schriftliche Aufzeichnungen, oder Notizen machen, habe ich es zur Durchführung operativer Aufgaben getan.“
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 9)

Der Verzicht auf schriftliche Aufzeichnungen und Notizen betrifft natürlich nicht den gesamten geheimdienstlichen Apparat, sondern gilt nur für die personell begrenzten, innerhalb des Dienstes autonom arbeitenden, mit schwerkriminellen Operationen befassten, unter dem Begriff „Kidon“ subsumierten Aktionsgruppen.
Die Kidon-Akteure unternehmen selbst nichts, was mit der Ausspähung der Opfer zusammenhängt, weil das die Aufklärung begünstigen könnte.
In der Regel kennen die Kidon-Killer ihre Opfer nicht. Sie arbeiten nach knappen Zeit und Ort betreffenden Vorgaben. In diesem Zusammenhang schreibt Ostrovsky:
„Yakov war ein guter Mann, und dennoch wurde er am 3. April vor seiner Wohnung von seinen eigenen Leuten wie ein Hund abgeknallt. Unsere eigene Killerbrigade hat ihn umgelegt.“
„Aber der Kidon würde keinen Israeli töten.“
„Sie wussten nicht, wer das Opfer war, und später sagte man, daß es ein Versehen gewesen war.“
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 89)

Ein typisches Merkmal der Kidon-Attentate ist der zur Tatausführung äußerst kurz bemessene Zeitraum. Das aus dem Ausland kommende, mit den zur Tatausführung notwendigen Informationen versehene Kidon-Killerteam reist unerkannt an, führt die Hinrichtung ohne zu zögern aus und setzt sich dann sofort wieder ins sichere Ausland ab.
Als eines von vielen Beispielen kann die Ermordung des Wissenschaftlers Dr. Gerald Bull dienen. Dr. Bull war maßgeblich an einer waffentechnischen Entwicklung für Saddam Hussain beteiligt.
„Die psychologische Abteilung des Mossad hatte die Lage, in der sich Dr. Bull befand, sehr genau studiert und alles, was über seinen Charakter bekannt war, analysiert. Man war zu dem Ergebnis gekommen, dass er unter Drohungen seine Arbeit nicht aufgeben, sondern ohne Rücksicht auf seine eigene Sicherheit weiter-machen würde. (...)“
„Das Timing musste stimmen; (...)“
„Als Dr. Bull um 20.30 Uhr das Haus betrat, signalisierte der Beobachter vor dem Haus dem Mann im
leeren Appartement im sechsten Stock, sich bereit zu machen. Der Schütze verließ die Wohnung und ließ nur eine leere Zigarettenschachtel und ein Streichholzbriefchen eines Brüsseler Hotels zurück. Er versteckte sich in einer Nische.
Sobald sich die Fahrstuhltür hinter Dr. Bull geschlossen hatte, schoss der Killer dem Mann aus unmittelbarer
Nähe in das Genick und den Kopf.(...)“
(...)
Schließlich sammelte er noch die Geschoßhülsen ein (...)
(...) Zusammen mit dem Partner im Treppenhaus verließ er das Gebäude. (...) Dann fuhren sie nach Amsterdam, wo sie Europa in Richtung Israel in einer El-Al-Fracht-Maschine, als Teil der Besatzung verließen. Genauso waren sie angekommen.“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 320/321)

Im Fall der Ermordung von Barschel durch eine israelische Kidon-Gruppe bestand der Unterschied zum Mord an Dr. Bull darin, dass letzterer erschossen wurde und als abschreckendes Beispiel wirken sollte, während der Barschel-Mord durch mehrere künstlich produzierte, auf Selbstmord hinweisende Scheinspuren verschleiert werden sollte. Doch sind Parallelen hinsichtlich des Tatablaufes offenkundig:

„Das Kidon-Team, das direkt von Brüssel geschickt worden war, wartete bereits in Genf.
(...) Zwei Einsatz-Paare quartierten sich im Hotel ein: das eine im vierten Stock, nahe beim Ausgang zum Dach, und das andere, das am selben Tag wie Barschel ankam, im dritten Stock neben dem Zimmer, das Ran für Barschel reserviert hatte. (...)“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 296)

Nach der Erledigung ihres Auftrages setzten sich die Kidon-Killer unverzüglich vom Tatort ab:

„(...) Die übrigen Mitglieder des Teams hatten die Stadt schon in derselben Nacht mit dem Wagen verlassen und fuhren zurück nach Belgien in die Sicherheit des Mossad-Hauptquartiers in Europa.“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 299)

Die Reihe der zur Erhellung der israelischen Geheimdienstmethoden geeigneten Beispiele ließe sich noch lange fortsetzen,würde aber den hier abgesteckten Rahmen überdehnen.
Es geht hier nicht um die lückenlose Darstellung sämtlicher Mossad-Aktionen, sondern es soll lediglich ein allgemeines nüchternes Verständnis für die Grundprinzipien der geheim-dienstlichen Arbeitsweise geweckt werden.

(Texthervorhebungen in den zitierten Texten durch den Verfasser)

Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann       21.01.2015

Lektion 6:
Das Gladio-Phänomen

Im Jahr 2008 erschien im Orell-Füssli-Verlag unter dem Titel „Nato Geheimarmeen in Europa“ die deutsche Ausfertigung der Dissertation von Daniele Ganser, in der er sich ausgiebig und nahezu ausschließlich mit dem, von ihm unter dem Begriff „Gladio“ zusammengefassten Phänomen im geheimen operierender, militanter Gruppen befasst, die er als autonom organisiert, aber an der inoffiziellen Leine von Geheimdiensten geführt beschreibt.
Seitdem ist viel über dieses, einem Phantom gleichende Gladio-Phänomen geredet und geschrieben worden.
Leider hat Ganser neben zutreffenden Informationen auch viel Unzutreffendes verbreitet. So sind zum Beispiel sämtliche von ihm stammende Erörterungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat schlichtweg falsch. Ganser hatte sich verleiten lassen, vorschnelle Mutmaßungen der Süddeutschen Zeitung, ohne weitere Verifizierung abzuschreiben und dann noch mit einer ganzen Reihe weiteren, von ihm selbst angestellten Mutmaßungen aufzubauen. Später hat Ganser sein unwissenschaftliches Vorgehen bereut aber niemals öffentlich revidiert:

* * *

Am 05.02.2014 um 22:19
schrieb Karl Heinz Hoffmann <karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de>:

Hallo Herr Ganser,
danke für Ihre Mail. Sie sollten unbedingt mein letztes Video bei Youtube ansehen. Es ist sehr informativ. Einfach inWebsite gehen. Dann das Video anklicken. Zu finden direkt vor der Satire HEBE DICH HINWEG SATAN.Wenn Sie das gesehen haben,können wir ja nocheinmal reden. Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören.
GrußHoffmann

* * *

Gesendet:10. Februar 2014 um 17:13 Uhr
Von:Ganser" <
daniele.ganser@siper.ch>
An:Heinz Hoffmann" <
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de>
Betreff:Informationen

Lieber Herr Hoffmann,
Ich werde gerade mit Emails überflutet, das passiert immer wieder, viele Leute die etwas von mir wollen. Daher kann ich Ihr Video derzeit nicht anschauen, aber ich hoffe ich komme später dazu.

Beste Grüsse

Daniele Ganser
Dr. Daniele Ganser
Institutsleiter

* * *

Am 10.02.2014 um 18:57 schrieb
"Karl Heinz Hoffmann" <
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de>:

Sehr geehrter Herr Dr. Ganser,

ich selbst habe nichts davon, wenn Sie das Video anschauen. Tun Sie es, oder lassen Sie es. Es ist Ihre Entscheidung. Dachten Sie, ich habe Sie aus persönlicher Eitelkeit auf das Video aufmerksam gemacht?
Der Grund ist ein anderer. Ich habe Sie als angenehmen Menschen kennengelernt. Das meine ich ehrlich. Das kann aber an den Fakten nichts ändern.
Obwohl Sie mich unbestreitbar mit den Ausführungen über die Wehrsportgruppe in Ihrem Buch schwer und nachhaltig geschädigt haben, wollte ich Sie, inBezug auf das Oktoberfestattentat vor weiteren Irrwegen bewahren.
Man kann eine unglückliche Sache minimieren, sie so stehen lassen wie sie ist und den Widerspruch einfach ignorieren, oder sie noch vertiefen. Es ist Ihre Sache, wie Sie das Problem handhaben wollen.
Immerhin könnte man die ganze Sache auch unter juristischen Gesichtspunkten betrachten. Ganz einfach so: Die Ermittlungsbehörden haben im Abschlussbericht zum Oktoberfestattentat inBezug auf meine Person und die WSG festgestellt, dass sich ein Verdacht nicht begründen lässt. Dem entgegenstehend haben Sie mit Ihrer Dissertation eine schwerwiegende Verdachtstheorie in die Welt gesetzt. Eine Theorie,die Sie nicht beweisen können. Können Sie das nicht erkennen?
Und haben Sie so wenig Vorstellungsvermögen, um zu erkennen, was das für mich bedeutet?
Was es bedeutet, wenn ich als vollkommen Unbeteiligter mit dem Verdacht des Massenmordes propagan-
distisch gemobbt werde?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Hoffmann

* * *
Am 10.02.2014 um 19:15 schrieb

"Daniele Ganser"

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sie haben natürlich recht. Ich hab Sie in Basel auch als angenehmen und ehrlichen Menschen kennengelernt.
Ich weiss, ich muss noch mehr über das Oktoberfestattentat und seine Hintergründe forschen, das Gespräch mit Ihnen war mir sehr wichtig. Ich erhalte viele Anfragen für viele Gespräche zu versch. Themen und lehne vieles ab, weil ich mit der Arbeit sonst nicht nachkomme. Aber ich bin froh, dass ich Sie getroffen habe. Es tut mir leid, dass ich mit meinem Buch zu den NATO Geheimarmeen die WSG These von anderen Autoren übernommen habe, ohne Sie vorher zu kennen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Es ist sehr schwierig für uns Historiker die Wahrheit zu diesem Anschlag von 1980 herauszufiltern, bis heute bleibt es ein Dickicht durch das man schwer durchsieht.
Ich hoffe es wird dereinst gelingen die Wahrheit herauszufinden.

Mit freundlichen Grüssen

Daniele Ganser

Dr. Daniele Ganser
Institutsleiter

* * *

Die Bezeichnung „Gladio“ ist dem italienischen Vokabular entnommen und bezeichnet eigentlich nur eine ganz bestimmte, faschistoide, zwar öffentlich bekannte, aber geheim agierende Gruppierung.
(Etymologisch von lateinisch = gladius = Kurzschwert, vergl. auch: licentia gladiorum = Mordtaten.)  

Im Zusammenhang mit einer geheimen israelischen Transaktion von Militärgütern, in die letztlich auch die Barschel-Affäre mit einbezogen war, beschreibt Victor Ostrovsky diese autonom organisierte italienische Gruppe folgendermaßen:

„Die Leute für diese Operation (Transportaktion „Hannibal“) und die Fahrer wurden von den italienischen Verbündeten des Mossad gestellt, den rechtsgerichteten Anhängern eines Mannes namens Licio Gelli und seiner inzwischen verbotenen Geheimloge mit dem Namen Propaganda 2 und einer zweiten Gruppe, Gladio genannt (eine NATO-Gründung ähnlich der in Belgien).“
(...)
„Die ganze Operation wurde in Kooperation zwischen BND- Leuten auf mittlere Ebene und dem
Mossad
-Verbindungsmann in Bonn durchgeführt.“(...)
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, 1. Aufl., C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 288)

Das heißt, für diese unter dem Decknamen „Hannibal“ durchgeführte Operation, war nicht der Bundesnachrichtendienst als solcher vom Mossad informiert und eingespannt worden, sondern nur ein vom Mossad angeworbener BND-Agent, der ohne Wissen seiner Vorgesetzten die Anweisungen der Israelis ausführte.

„Im Mossad wurde der BND  als unzuverlässig angesehen, weil der Mossad sicher war, dass die Stasi ihn stark infiltriert hatte.
(...) Bei der Operation Hannibal jedoch gab es einen Verbindungsmann für den BND, der rekrutiert worden war und der nebenbei noch schmutzige Geschäfte  über den Ex-Mossad-Offizier Mike Harari mit dem Staatschef von Panama, General  Manuel Noriega machte.“   
(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, 1. Aufl., C. Bertelsmann Verlag GmbH, 1994, Seite 287)

Diese Ausführungen sind sehr aufschlussreich. Sie zeigen den Verbund von BND-Agenten der mittleren Ebene und dem Mossad in Zusammenarbeit mit einer faschistoiden, italienischen Untergrund-Organisation. Obwohl es sich um eine israelische, für den Iran bestimmte Transaktion handelte, die vom Mossad mit Hilfe des deutschen BND-Agenten abgewickelt wurde, ist von etwaigen außerhalb des BND im Sinne einer „Stay-Behind-Gruppe“ agierenden, geheimen deutschen Helfern nicht die Rede.
Es gibt auch keinen brauchbaren Hinweis darauf, dass es in der fraglichen Zeit eine solche in der BRD gegeben hätte. Auch Daniele Ganser weiß darüber nichts, sonst hätte er nicht fälschlich die WSG für eine Stay-Behind-Organisation gehalten.
Wichtig ist die von Ostrovsky vermittelte Feststellung, dass die als Helfer für das israelische Unternehmen „Hannibal“ vom Mossad benutzten autonomen „Gladio-Gruppen“ nicht zu Killer-Aktionen verwendet wurden, sondern nur zur Ausführung von unterstützenden Hilfsleistungen, über deren Sinn und Zweck sie nicht informiert zu werden brauchten. Für die, als „nützlicher Dreck“ in den Wind geworfenen Hinweise auf etwaige, in anderen Zusammenhängen von der italienischen Gladio-Organisation ausgeführte Killerdienste sind mir jedenfalls keine stichhaltigen Beweise be-
kannt. Die ursprünglich im Zusammenhang mit dem Bologna-Attentat erhobenen Vorwürfe haben sich jedenfalls am Ende in Luft aufgelöst.

Hinsichtlich der „Operation-Hannibal“ (Barschel) ist sehr wahrscheinlich, dass die als „oved mekomy“ benutzten Gladio-Männer nicht wussten, dass sie die Transportfahrt illegaler, mit gefälschten Frachtpapieren deklarierten Güter von Italien nach Hamburg im Auftrag des Mossad unternommen hatten.
„Der Mossad nannte diese Fahrer OMI, die Abkürzung von Oved Mekomy, was „ortsansässiger Arbeiter heißt.“

(Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Seite 288)

An dieser Stelle möchte ich auf ein Vergleichsbeispiel aus meiner persönlichen Erfahrung verweisen.
Als im Frühjahr 1980 Udo Albrecht mit der Bitte an mich herantrat, ihm für einen Transport von Militär-Kfz nach Syrien einige Fahrer zu vermitteln, hatte ich von der durch Erpressung zustandegekommenen Agententätigkeit Albrechts keine Ahnung. Infolgedessen steht heute fest, dass wir bei dieser Transaktion nicht nur vom BND, sondern auch vom Mossad benutzt worden waren, denn es ist nicht vorstellbar, dass der BND eine so umfangreiche, dezidiert über Monate hinaus geplante, in den Nachbarstaat Israels hineinwirkende, intrigante Falle ohne Mitwirkung des Mossad auf die Beine gestellt hätte.   
Doch diese Benutzung war nur kurzfristig und ohne Konsequenzen. Es war für die Geheimdienste nur eine Aktion, die dem Einstieg in meine Belange dienen sollte. Es war mein Glück, dass ich nur aus einem Gefühl heraus die Beziehungen zwischen mir und Albrecht gekappt hatte.

Und es war das Pech für die Dienste, dass ihr Agent Udo Albrecht kurz nach unserem Zusammentreffen in Beirut aus dem Rennen geflogen war.  
Ich wollte in meinem ganzen Leben von nichts und von niemandem abhängig sein. Dabei ist es bis heute geblieben.
In der zeitgeschichtlichen Literatur wird immer wieder der, aus der Luft gegriffene Verdacht geäußert, die ehemalige WSG könnte so etwas wie eine von staatlichen oder überstaatlichen Mächten gesteuerte Gladio-Organisation gewesen sein. Dieser unbegründete Gladio-Verdacht wurde von Daniele Ganser in die Welt gesetzt und seither von seinen Apologeten weiter gepflegt.


Grundsätzlich zum Thema „Gladio“ behauptet Ganser, es seien von der NATO in Belgien aber auch anderen europäischen Staaten sogenannte Stay-Behind-Gruppen aufgestellt, aber niemals wieder aufgelöst worden.
Im hier relevanten Sachzusammenhang kann es dahingestellt bleiben, ob und welche Schattenorganisationen in den ersten zehn Jahren nach Kriegsende unter dem Druck des „Kalten Krieges“ von den Alliierten zur Nachrichtenbeschaffung oder für den Fall einer Invasion der Sowjetarmee zur Durchführung von Sabotageakten gründet oder gefördert worden sind. Die Aufgabe der Stay-Behind-Gruppen sollte es ja sein, im Fall eines Krieges mit der Sowjetunion, im Sinne der französischen Resistance, Kommandounternehmen durchzuführen. Eine etwa geplante Verwen-
dung für innenpolitisch relevante Killeraktionen halte ich, zumindest in Bezug auf deutsche Gruppen für abwegig, ganz einfach deshalb, weil die Bereitschaft dazu, aber vor allem der dazu notwenige Grad an Disziplin zur Geheimhaltung in autonomen Gruppen niemals gegeben gewesen wäre. Tatsächlich gibt es auch dafür nicht den geringsten Beweis.

Ganser schreibt:
„Die frühe Entdeckung eines Teiles der deutschen Stay-Behind-Geheimarmee verursachte auf beiden
Seiten des Atlantiks einen großen Skandal, und „Newsweek“ berichtete in den Vereinigten Staaten am
20. Oktober 1952, dass die CIA eine Gruppe von Stay-Behinds in Deutschland organisiert habe.“

(Daniele Ganser, NATO Geheimarmeen in Europa, Orell Füssli Verlag AG, Zürich, 2008, Seite 301)

Der von Ganser angeführte „Newsweek“-Bericht stammt von 1952. Danach haben sich die Verhältnisse in Europa, besonders mit der Einbeziehung der BRD in die NATO tiefgreifend geändert. Deshalb kann der Inhalt des „Newsweek“-Artikels von 1952 für die Jahre danach keine Gültigkeit haben.  
Ich will gerne einräumen, dass ich keine besonderen Erkenntnisse darüber habe, ob und in welcher Weise in der Nachkriegszeit von den Alliierten aus Deutschen bestehende Stay-Behind-Gruppen organisiert oder gefördert wurden. Für die Zeit bis in die fünfziger Jahre halte ich das durchaus für möglich, jedoch nicht darüber hinaus. Nicht nachdem es die Bundeswehr gab und die Bundesrepublik der NATO beigetreten war.

Wenn Ganser schreibt, diese Stay-Behind-Gruppen seien niemals wieder aufgelöst worden, so ist das kein Beweis dafür, dass sie deswegen noch weiter existiert haben müssen. Die einfachste Erklärung ist, dass sich diese Gruppen aus der Sicht ihrer Förderer nicht bewährt hatten, deshalb nicht weiter betreut und unterstützt wurden,und sie sich ganz einfach von allein auflösten.

Diese Einschätzung wird auch durch die Ausführungen Reinhard Gehlens mit der Beschreibung der Überführungsmodalitäten seines „Dienstes“ in das 1955 neugeschaffene Amt des Bundesnachrichtendienstes gestützt:
„Gleichzeitig mit (Punkt 4., ... der schrittweisen Überführung der bestehenden Organisation (...)
in den Bundesnachrichtendienst (...)) Eingliederung
etwaiger sonstiger geeigneter Gruppen
respektive
Koordinierung ihrer Tätigkeit.
Diese Gedankengänge wurden im Laufe der Zeit bis zum Inkrafttreten des Generalvertrages 1955 selbstverständlich laufend modifiziert und verfeinert. Sie bildeten jedoch Grundlagen, nach denen gearbeitet wurde.
Dem Leser mag aufgefallen sein, daß in meinem Vorschlag auch von der Eingliederung anderer Gruppen in den künftigen Dienst die Rede war. Hierbei war selbstverständlich weder von der Bundesregierung noch von mir an die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder gedacht worden, sondern an solche kleineren, personell deutsch besetzten Stellen mit ND-Aufgaben,
(Nachrichendienst-Aufgaben) welche von den Alliierten unterhalten und eingesetzt wurden. Ihre Übernahme hat sich aber mit einer Ausnahme nicht als zweckmäßig erwiesen.“
(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag Mainz, 1971, Seite 213)

Es gibt eine Reihe von plausiblen Gründen, die die Voraussetzungen zur staatlichen oder überstaatlichen Förderung autonomer „Stay-Behind-Organisationen,“ oder etwa ein dahingehendes Umfunktionieren von bereits bestehenden, im rechten Lager angesiedelten, autonomen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland der siebziger Jahre so gut wie ausgeschlossen erscheinen lassen.
Lesen Sie dazu den Aufsatz in meiner Website, Aktuell: „Das Gladio-Phantom“ vom 13.05.2013

(Texthervorhebungen in den zitierten Texten durch den Verfasser)  

So viel für heute
Karl-Heinz Hoffmann       22.01.2015

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein

Zum Positionspapier PEGADA:
file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/User/Eigene%20Dateien/Downloads/PEGADA-POSITION%20(1).pdf


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Lektion 7:  
Die Auswertung der Erkenntnisse - Fehlerquellen - Benutzung der Medien - Desinformation

Der hierarchisch gegliederte, strukturelle Aufbau eines Geheimdienstes lässt sich, sofern man die Personalstärke der einzelnen voneinander getrennten Resorts als Maßstab zugrunde legt, graphisch in der bekannten Form einer Pyramide darstellen. Zuunterst die des Beschaffungsapparates als größte Fläche.
Legt man jedoch nicht die Personalstärke, sondern den Grad der Entscheidungskompetenzen der im jeweiligen Fachbereich wirkenden Personen als Maßstab zugrunde, so muss man sich die Pyramide verkehrt herum, auf der Spitze stehend, vorstellen. Die an der nach unten gerichteten Spitze beschäftigte Personenzahl ist vergleichsweise klein, aber mit enormen Möglichkeiten zur Machentfaltung ausgestattet.   
„Je kleiner und überschaubarer die Führungskader blieben, desto größer war die Gewähr dafür, daß wir „undichte Stellen“, wenn schon nicht vermeiden, so doch schnell erkennen konnten“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 166)

Von hier aus entwickelt sich der Dienst, in der graphischen Darstellung ständig anwachsend, trichterförmig nach oben, bei zunehmender Personalbeschäftigung und abnehmender Entscheidungskompetenz, bis hin zu der Masse derjenigen, die nur Informationen liefern, ohne den geringsten Einfluss auf die Bearbeitung, Auswertung und die praktische Verwendung zu haben. Dann muss noch die Masse derjenigen hinzugerechnet werden, die ohne es gewahr zu werden, geheim-
dienstlich benutzt werden.    
Um den Aufbau der Dienste zu verstehen, müssen wir uns mit ihren Anfängen befassen.
Seit dem Ende des ersten Weltkrieges sind zahlreiche neue Staaten entstanden, die natürlich neben neugegründeten Parlamenten und Armeen auch über eigene Geheimdienste verfügen wollten. Diese Institutionen mussten in der Regel quasi aus dem Nichts aufgebaut werden. Eine ähnliche Situation ergab sich nach 1945, als sich wiederum die nationalstaatliche Aufteilung Europas verändert hatte.
In aller Regel waren die geheimdienstlichen Neugründungen mehr oder weniger auf das Improvisations-Vermögen einiger weniger Personen und die Hilfestellung schon länger etablierter, bereits ausgewachsener, fremdländischer Geheimdienste angewiesen. Wobei klar ist, dass die beim Aufbau der nationalen Dienste behilflichen fremden Dienste alles daran setzten, ihren Einfluss auch auf Dauer nicht zu verlieren.
Weil sich Geheimdienste niemals aus der Masse von Informations-Beschaffern herausbilden (denn diese ist ja noch nicht vorhanden), sondern immer zuerst ein aus nur wenigen Personen bestehender Fokus vorhanden sein muss, der im ersten Stadium der Entwicklung die Heranbildung von  Führungs-Kadern betreibt, erscheint es zur Untersuchung der geheimen Strukturen zweckmäßig, von der auf die Spitze gestellten Pyramide auszugehen und nicht wie es bei oberflächlicher Betrachtung erscheint mit dem personalstärksten Resort zu beginnen. Das erscheint mir im hier vorliegenden Falle besonders angebracht, weil der Gegenstand der Erörterungen die nach Kriegsende neu gegründeten bundesdeutschen Nachrichtendienste sind, als dessen Fokus der Stab der Abteilung „Fremde Heere Ost“ unter dem ehemaligen Wehrmachts-General Reinhard Gehlen fungierte.
In seinen Memoiren berichtet Gehlen von den Anfangsschwierigkeiten beim Aufbau des „Dienstes“:
„Provisorien und Improvisationen kennzeichneten die ersten „Gehversuche“ der „Organisation Gehlen“, wie wir sehr bald von unseren Freunden genannt wurden. Zu gleicher Zeit aber mußte, neben dem Versuch, ein Mindestmaß an organisatorischen Grundlagen zu schaffen, eine erfolgreiche Aufklärung geleistet werden, um unsere amerikanischen Freunde zu überzeugen.(...)

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 157)

Der organisatorische Aufbau begann mit der Abteilung zur Auswertung der zunächst, wegen des noch nicht vorhandenen Beschaffungsapparates, nur spärlich eingehenden Nachrichten. Wobei in dieser Zeit die Auswertung offener Quellen die hauptsächliche Tätigkeit ausgemacht haben dürfte. Über das sogenannte „geheime Meldematerial“ konnte man erst später nach dem Aufbau eines eigenen Nachrichten-Beschaffungs-Apparates verfügen.
      
„Es waren gerade diese Erfahrungen, die ich in der Zusammenarbeit mit der Amtsgruppe Ausland/Abwehr sammelte, die mich nach 1945 bewogen haben, von Anfang an für den Aufbau einer leistungsfähigen Auswertung zu sorgen und der irrigen Auffassung entgegenzutreten, daß nachrichtendienstliche Stellen sich außer mit dem geheimen Meldematerial nicht auch noch mit dem sogenannten offenen Material abzugeben hätten.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 50)

„(...) dass ein Nachrichtendienst nicht nur in der Lage sein muß, geheime Informationen zu beschaffen. Er benötigt vielmehr ein umfangreiches Basiswissen, um diese Informationen richtig auswerten zu können. Das bedeutet, daß der Auswertungsgruppe des Dienstes auch wesentliche offene Informationen, wo immer sie anfallen, zur Verfügung stehen müssen und von ihr zusammen mit den geheimdienstlichen Ergebnissen zu einem Lagebild zusammengefügt werden müssen. Mit meinen ausländischen Freunden, besonders den amerikanischen Partnern, habe ich stets in Übereinstimmung die Auffassung vertreten, daß nur eine systematische und fachgerechte Auswertung des gesamten offenen und geheimen Materials die Grundlage für eine kontinuierlich festgelegte, stets präsente Lagebeurteilung durch den Nachrichtendienst sein kann.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 258)


Nachdem wir verstanden haben, dass sich ein Geheimdienst von einem relativ kleinen, aus hochqualifizierten Fachkräften bestehenden Fokus heraus langsam durch das Einrichten und Angliedern diverser Fachresorts bis hin zur unbegrenzt wachsenden, aus subalternen Helfern bestehenden Basis unaufhaltsam, krebsartig wuchernd über das ganze Land, ja mit seinen Metastasen über die ganze Welt verbreitet, können wir jetzt zur weiteren Betrachtung die graphisch dargestellte
Pyramide wieder umdrehen: mit dem Beschaffungsapparat nach unten, und der Führungsspitze nach oben.    
Jeder Geheimdienst ist arbeitsteilig in unterschiedliche Resorts gegliedert, wobei der Nachrichtenfluss von der Basis aus zur Spitze geleitet wird, aber niemals von dort aus zur Basis zurückfließt.
An der Spitze befindet sich die Führungsetage, wo von einem sehr begrenzten Personenkreis die Strategie festgelegt und über die politische Verwendung entschieden wird. Denn ohne eine politische Verwendung der Erkenntnisse wäre der Geheimdienst überflüssig.
Die Aufklärung von Straftaten ist ja nicht Sache der Geheimdienste, sondern der Polizei.

„Anders als beim Auslandsnachrichtendienst sind die Verfassungsschutzbehörden in erster Linie „Sicherheitsbehörden“. Sie sollen die Gefährdung im Inneren, wie etwa verfassungsfeindliche Umtriebe, Spionage, Sabotage usw. abwehren. Ihre Erfolge werden daher häufig als Folgemaßnahmen das Eingreifen der Strafverfolgungs-behörden auslösen.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 214)

Zum besseren Verständnis bedarf die voranstehende Erklärung Gehlens einer Konkretisierung. Auch die Verfassungsschutzbehörden, sind ebenso wie BND und MAD keine mit den regulären Ermittlungsbehörden, etwa den Staatsschutz-Dezernaten der Polizei vergleichbaren Institutionen.
Wenn den polizeilichen Staatsschützern Erkenntnisse über etwaige staatsgefährdende Umtriebe bekannt werden, dann ist es ihre Aufgabe, die Ermittlungen offen oder verdeckt, auch unter Einsatz von V-Leuten aufzunehmen. Verdichten sich die Verdachtsmomente, so informieren sie die Staatsanwaltschaft. Sobald die Staatsanwaltschaft von einer begangenen oder drohenden Straftat Kunde erhält, ist sie, sofern sie die Beweise für einen „hinreichenden Tatverdacht“ erkannt zu
haben glaubt, gesetzlich verpflichtet, bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Strafverfahrens zu stellen.
Dieser, für die regulären Ermittlungsbehörden geltenden gesetzlichen Pflicht, Erkenntnisse über geplante oder begangene Straftaten vor ein ordentliches Gericht zu bringen, unterliegen die Geheimdienste nicht.
Sie dürfen ihre Erkenntnisse an die regulären Strafverfolgungsbehörden weitergeben, aber sie müssen es nicht. Und in der Regel tun sie es auch nicht.
Es ist ihnen freigestellt, wie sie mit ihren Erkenntnissen verfahren. Sie können ungestraft das Wissen um die schwersten Verbrechen für sich behalten und sich damit in die Komplizenschaft mit den Verbrechern begeben.
Dieses ungeschriebene, aber staatlich tolerierte Gesetz ermöglicht unvorstellbares Unrecht. So konnte es beispielsweise geschehen, dass im Zusammenhang mit dem „Schmücker-Mord“ eine Tatwaffe, nach der die Polizei zehn Jahre lang gefahndet hatte, im Panzerschrank einer Verfassungsschutzbehörde aufbewahrt wurde.

Die Geheimdienste beobachten oft jahrelang verbrecherische Aktivitäten, ohne einzugreifen, um das kriminelle Objekt erst einmal wachsen zu lassen, immer verbunden mit dem Hintergedanken, irgendwann aus dem geheimen Wissen, durch spektakuläre Aufdeckung oder Benutzung, oder beides zusammen, politischen Nutzen ziehen zu können.
  
Die Geheimdienste geben Hinweise auf Tatverdächtige und solche, die tatverdächtig gemacht werden sollen, an den polizeilichen Ermittlungsapparat weiter, aber nur zum selbstbestimmten Zeitpunkt und grundsätzlich nur dann, wenn bestimmte politische Zwecke damit verfolgt werden können.
Das ist schon schlimm genug, aber noch viel schlimmer ist die erbärmliche Tatsache, dass die Geheimdienste in vielen Fällen nicht nur viel zu lange Verbrecher  begünstigen, indem sie gewonnene Erkenntnisse zurückhalten, sondern ebenso oft bewusst falsche Sachdarstellungen und gefälschte Beweismittel an die Strafverfolgungsbehörden gelangen lassen, um nicht schuldige, aber politisch störende Personen mit Hilfe einer getäuschten Justiz zur Strecke
bringen zu können.

Für die Polizeibehörden sind die von Geheimdiensten übermittelten Hinweise problematisch. Einerseits können sie den Diensten keine Beweise für die Richtigkeit der Mitteilungen abverlangen. Andererseits können sie unmöglich die „dienstlichen“ Mitteilungen ignorieren.  In den Akten werden die geheimdienstlichen Hinweise unter dem lapidaren Vermerk geführt: „dienstlich wurde bekannt“. Die Beweise zu erbringen, bleibt dann Sache der Polizei. Ihr bleibt nichts anderes übrig, als auf den geheimdienstlichen „Hinweis“ hin ein konkretes Ermittlungsverfahren aufzunehmen. Den geheimdienstlichen „Hinweisen“ wird einfach Beweiskraft unterstellt. Dass es sich um gefälschte Hinweise handeln könnte, kann und darf sich die Polizei nicht vorstellen.
Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung heraus mindestens drei Fälle geheimdienstlich gefälschter „Hinweise“ nennen:
Das sind die gefälschten BND-Akten zum Oktoberfestattentat.
Die vom bayerischen Verfassungsschutz selbst kreierten und an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleiteten „Hinweise“ des als Provokateur eingesetzten V-Mannes Mario Kögl aus Straubing.
(Vgl. Meine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vom 28.11.2013, Az.:  VG 1 K 351.13, veröffentlicht in meiner Website unter dem Menüpunkt „In eigener Sache“)   
Auch im Zusammenhang mit dem Sprengstoffattentat in Bologna hatte der italienische Geheimdienst falsche Indizien produziert, die auf eine Täterschaft oder Beteiligung der Wehrsportgruppe Hoffmann hindeuten sollten:

„Ein Indiz für die Teilnahme deutscher Terroristen an dem Attentat von Bologna ist ein merkwürdiger Fund wenige Monate nach dem Anschlag. Am 23.1.1981 entdeckten Carabinieri und Sprengstoffexperten im D-Zug 504 vom süditalienischen Taranto nach Mailand einen Bombenkoffer. Er enthält den selben Sprengstoff, der auch beim Bologna-Attentat verwendet wird. Ferner stoßen die Polizisten auf zwei deutsche Zeitungen und Flugtickets, die auf deutsche Namen ausgestellt sind. Zeitgleich warnt der stellvertretende Chef des italienischen Militärgeheimdienstes SISMI General Musumeci die Polizeibehörden, daß vier Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ einen Anschlag auf den Mailänder Hauptbahnhof planen.
Später erweist sich der Koffer als vorsätzlich falsch gelegte Spur. Drahtzieher sind die SISMI Chefs Giuseppe Belmonte und Pietro Musumeci. Sie selbst, so stellt sich heraus, haben den Koffer deponieren lassen und Journalisten und Richter mit falschen Nachrichten gefüttert. So erweist sich die zweite „heiße Spur“ nach Deutschland, die über Monate die Presse beschäftigt, als falsch. Die Geheimdienstchefs müssen hinter Gitter.“
„Von Musumeci stammt auch ein Bericht an italienische Justizbeamte, in dem vier deutsche Neonazis als Täter bezeichnet werden. Gemeint sind die WSG Mitglieder Hepp, Bergmann, Dupper und Hamberger, die sich im Juli 1981 in den Libanon absetzten. Die Hypothese Musumecis wird jedoch später von den italienischen Richtern als „haltlos“ erachtet. (vgl. ‚Corriere Della Sera‘ 21.10. 1984) Damit ist auch eine weitere Spur, in der die WSG Hoffmann mit dem Bologna-Attentat in Zusammenhang gebracht wird, nicht mehr haltbar.

(Rainer Fromm, Die Wehrsportgruppe Hoffmann, Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften, Ffm, 1998, Seite 352, Seite 364 Fußnote)

Damit wird aber nur die Spitze des Eisbergs sichtbar. Die Masse der moralisch verwerflichen Machenschaften bleibt unsichtbar.

Das weitaus personalstärkste, in mehrere Abteilungen gegliederte Resort besteht aus den Nachrichten-Beschaffern inklusive deren beamtete Führungsoffiziere. Für die Basisarbeit werden sowohl beamtete Agenten, Spione und Provokateure, jedoch mehrheitlich nicht festangestellte Spitzel und Nachrichten-Zuträger aller Art eingesetzt.
„Ein Nachrichtendienst benötigt jedoch nicht nur V-Leute und Agenten im Ausland, er ist auch auf die Unterstützung von Verbindungsleuten im Inland angewiesen,  die sich, in welcher Position auch immer als freiwillige Helfer zur Verfügung stellen. Ich habe stets den Standpunkt vertreten, daß ihre Zahl gar nicht groß genug sein kann. (...)“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 251)

Freiwillige Helfer vgl. Oved mekonim = Ortsansässiger Arbeiter.
„Sie werden
vom Shaback einem Sicherheitscheck unterworfen. Wenn alles in Ordnung ist, können sie eingestellt werden um untergeordnete Tätigkeiten zu erledigen. Sie arbeiten als Fahrer oder werden als Bewohner von sicheren Wohnungen eingesetzt...“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C.Bertelsmann Verlag GmbH, München,  Seite 288)

Der Beschaffungsapparat verfügt auch über sogenannte Abteilungen für operative Einsätze zur Nachrichtenbeschaffung.
Gemeint sind damit Personenüberwachungen mit technischen Mitteln und Beschattungen mit direkten Beobachtungen.
Unabhängig vom Beschaffungsapparat bestehen besondere Abteilungen zur Durchführung offensiver, operativer Maßnahmen, die in aller Regel gesetzwidrig und leider auch nicht selten schwer kriminell, bis hin zu Tötungsdelikten sind.      
„Ich weiß, daß du eine Menge gelernt hast in diesen Kursen und in der kurzen Zeit, die du draußen (außerhalb Israels) gearbeitet hast. Du bist Experte im Töten, Stehlen, Fälschen, Rekrutieren und Einbrechen. Nachdem du all dies gelernt hast, wirst du in die Welt entlassen, (...)“   

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C.Bertelsmann Verlag GmbH, München,  Seite 59)

Dem Beschaffungsapparat übergeordnet ist eine umfangreiche Abteilung, deren Aufgabe es ist, die von den Führungsoffizieren mittels Verwendung von V-Leuten an der Basis gesammelte Nachrichtenmenge auszuwerten.

Daneben gibt es in jedem Geheimdienst spezielle Abteilungen, die sich mit der Auswertung von öffentlichem Quellenmaterial befassen. Dazu gibt es sehr aufschlussreiche Aussagen von Reinhard Gehlen:
„Ich habe mich immer um Freunde und Förderer für den Dienst bemüht, vor allem auch aus dem journalistischen Bereich; (...)“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 251)

Man sollte meinen, über die operativen Abteilungen sei mit dem Hinweis auf die grundsätzlich außerhalb der Legalität liegende Arbeitsweise  jetzt schon genug gesagt worden, doch in der bisherigen Auflistung menschlicher Widerwärtigkeiten fehlt noch die Psychopolitik, deren Maßnahmen unter anderem auch zur Begleitung und Vervollständigung geheimdienstlich inszenierter Verbrechen eingesetzt wird.
Gehlen schreibt:
„(...), daß jede politische Aktion bewußtseinsbildende Elemente in sich trägt, daß aber auch jede bewußtseinsbildende Aktion mittelbar oder unmittelbar politische Folgen auslösen kann und soll. Unsere, die westliche politische Philosophie bezeichnet diesen ganzen hier angeschnittenen Fragenkomplex als Psychopolitik, die sowjetische Seite spricht von „Desinformazija“. Die wörtliche Übersetzung - Desinformation, Falschinformation
- gibt den Sachverhalt nur ungenügend wieder. Tatsächlich ist hier nicht nur die falsche Information gemeint, sondern grundsätzlich jede gezielte Information, welche die Adressaten in einem gewissen, vorbestimmten Sinne beeinflussen soll.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 339)

In dem Tatsachenbericht des Ex-Mossad-Agenten Victor Ostrovsky finden wir ein typisches Beispiel für die Kombination von Terroranschlag und Psychopolitik:
„Als erstes werden wir sie wissen lassen, daß der Zwischenfall am Flughafen nicht von uns inszeniert wurde, sondern wirklich ein versuchter Terrorakt war, den wir verhindert haben. Zweitens, indem wir dafür sorgen, daß die Londoner Station unter Druck gerät, werden wir ihren Chef los. Wenn wir die Londoner Station lähmen, wird diese Clique so dumm dastehen, daß man jemanden von außerhalb holt, um reinen Tisch zu machen.(...)
(...) Wir werden dieselbe Technik benutzen, die der rechte Flügel anwandte, um 1982 Kimche loszuwerden:
Dreck in den Wind werfen. Du kommst von der Marine und weißt, daß immer etwas hängen bleibt.“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, München,  Seite 174)

Das Oktoberfestattentat von 1980 weist die gleichen Merkmale einer geheimdienstlich inszenierten Operation auf. Aus einem für die Geheimdienste wichtigen, aber für die Öffentlichkeit nicht erkennbaren Grund, wird ein Terrorakt in der Weise inszeniert, dass sich vorgeplante Verdachtsmomente gegen bestimmte Zielpersonen aufdrängen, aber die wahre Täterschaft nie beweisfähig festgestellt werden kann. Unmittelbar nach dem Attentat wird mit Hilfe
der
korrumpierten Massenmedien die notwendige Menge Dreck in den Wind geworfen, damit der künstlich erzeugte Verdacht auf Dauer an den zu Unrecht Verdächtigten haften bleibt. Dabei ist zu bemerken, dass die als Dreckschleuder benutzten Journalisten in der Regel sehr wohl erkennen können, dass sie sichtlich falsche Nachrichten verbreiten. Sie tun es trotzdem, weil sie den auf sie einwirkenden Sachzwängen eines pervertierten Informationssystems, in das sie eingebunden sind, nicht entrinnen können.   

Damit ist das variable, aber im Prinzip immer wiederkehrende Muster geheimdienstlicher Terrorakte beschrieben. Im Fall der NSU-Affäre sind die gleichen Symptome erkennbar.
Im Fall des Oktoberfestattentates bin ich mir über die Urheberschaft nie im Zweifel gewesen, weil ich, im Gegensatz zur Öffentlichkeit, das Hintergrundwissen habe um die tatbestimmenden Umstände schlüssig nachvollziehen zu können und zudem definitiv weiß, wer keine Schuld trägt. Der von den Tätern künstlich erzeugte, über die Medien in den Wind geworfene Dreck wurde in meine Richtung geworfen und ist an mir hängen geblieben. So gesehen war der Terroranschlag für die Urheber ein voller Erfolg.
Im Fall der „NSU-Affäre“ kann ich die tatauslösenden Umstände nur ahnen, und hinsichtlich der mit Dreck beworfenen Personen stelle ich fest, dass bis zum heutigen Tag kein tragfähiger Beweis für ihre Schuld beigebracht werden konnte.
Aber dass jede Menge Dreck in ihre Richtung geworfen wurde, ist erwiesen.

(Texthervorhebungen in den zitierten Texten durch den Verfasser)  

So viel für heute
Karl-Heinz Hoffmann       29.01.2015


Lektion  8
Fehlerhafte geheimdienstliche Lagebeurteilung

Obwohl die Geheimdienste mit den modernsten technischen Überwachungsmitteln ausgestattet und sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht über einen gigantischen Erkenntnisbeschaffungs-Apparat verfügen, ist die Auswertung in den seltensten Fällen fehlerfrei. Falsche Lageberichte führen dann zwangsläufig zu politischen Fehlentscheidungen.
Diverse Fehlerquellen sind dem Beschaffungsapparat immanent, deshalb kann das von der Basis beigebrachte Meldematerial nicht fehlerfrei sein.
Im Bereich der Auslandsaufklärung stützen sich die Dienste vorrangig auf Nachrichten-Zuträger, die aus den Kreisen der politischen Opposition des jeweils herrschenden Regimes angeworben werden. Solche Personen gewährleisten zwar, schon auf Grund ihrer Erpressbarkeit, ein hohes Maß an Loyalität gegenüber dem ausländischen Dienst, der sie führt und bezahlt, aber sie neigen dazu, ihre Berichte weniger nach den tatsächlichen Gegebenheiten, als nach ihren eigenen politischen Interessen abzufassen.

Dazu fand ich in einer „finnischen Betrachtung zum Kriege“ ein beredtes  Beispiel. Die Sowjetarmee hatte sich 1939/40 bei ihrem Überfall auf Finnland auf Erkenntnisse ihres KGB gestützt, der sich wiederum auf Lageberichte zur Situation in Finnland stützte, die er von den Aktivisten der finnischen kommunistischen Partei bekam. Weil die finnischen Kommunisten selbst an die Macht kommen wollten, hatten sie ein Interesse am Einmarsch der roten Armee. Demzufolge stellten sie
die Lage eher so dar, wie sie aus ihrer Sicht erwünscht war, und nicht so, wie sie tatsächlich war.
Auf Grund dieser falschen Lageschilderung glaubten die Russen, die finnischen Massen würden sich beim Einmarsch der Sowjetarmee erheben und mit ihnen solidarisieren. Sie glaubten, ihre Truppen würden in Finnland kaum auf nennenswerten Widerstand stoßen und würden als Befreier begrüßt. Tatsächlich war das Gegenteil der Fall. Die finnische Armee leistete erbitterten Widerstand. Finnland  konnte nicht besiegt werden. Der russische Oberbefehlshaber soll später gesagt haben: „Wir haben gerade so viel Boden erobert, um unsere Gefallen darauf bestatten zu können.“     

Als weiteres Beispiel darf die Fehleinschätzung des BND hinsichtlich der Entwicklung des Aufstandes in Syrien gegen die Assad-Regierung gelten. Auch in diesem Fall stützte sich der BND überwiegend auf das von Regimegegnern beigebrachte Meldematerial. Infolgedessen war das Ergebnis der geheimdienstlichen Auswertung, zumindest vom Zeitpunkt des Beginns des Konfliktes und noch lange danachzwangsläufig unrealistisch. Erst 2014 musste der BND einräumen, die Lage in Syrien falsch eingeschätzt zu haben. Von der „Freien Syrischen Armee“ ist derzeit kaum noch etwas
übriggeblieben. Dass der Assad-Regierung mit der IS-Organisation ein neues Problem erwuchs. ist eine andere Frage.

Aber auch die Kampfkraft des IS wurde, zumindest im Zusammenhang mit Kobane falsch eingeschätzt. Der Fall von Kobane schien monatelang unausweichlich zu sein. Meine persönliche Analyse war von Anbeginn an anders.
(Vgl. dazu meinen Aufsatz vom 06.10.2014 „Kampf um Kobane“)
 
Auch der im Großen und Ganzen sehr effektive Staatssicherheitsdienst der DDR kam hinsichtlich politischer Erscheinungen im Westen teilweise zu absurden Lagebeurteilungen, weil er sich vornehmlich auf das, von gesinnungsgleichen Antifa-Aktivisten übermittelte, geheime Meldematerial stützte.


So war es beispielsweise der STASI nicht möglich, ein auch nur einigermaßen realistisches Persönlichkeitsprofil von mir zu erstellen. Die Auswertung von Antifa-Meldungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung westdeutscher Presseberichte musste zwangsläufig ein falsches Bild ergeben. Aus den meine Person betreffenden STASI-Unterlagen ist ersichtlich, dass ein wesentlicher Nachrichtenzufluss aus den Kreisen der Tübinger Antifa gekommen sein musste. So wurde mir,
bzw. der WSG beispielsweise unterstellt, an einer über dem DDR-Gebiet, mittels Heißluftballon durchgeführten Flugblatt-Abwurf-Aktion beteiligt gewesen zu sein. Die Aktion als solche hat es gegeben, es war eine von Axel Heinzmann organisierte Aktion des Tübinger HTS, aber weder ich noch irgendein WSG-Mann waren daran beteiligt.

Der Sinn und Zweck eines Briefes den ich im Jahre 1988, natürlich im vollen Bewusstsein der Kontrolle, aus der Haftanstalt Bayreuth an den Staatssicherheitsdienst der DDR geschrieben hatte, konnte vom Empfänger nicht erkannt werden. Aus den Stasi-Akten ist die Ratlosigkeit der Stasi-Auswerter erkennbar. Der Unverstand reichte sogar so weit, dass angenommen wurde, es könnte sich um eine Provokation des BND handeln. Tatsächlich hatte mein Brief einen anderen Grund. Auf dem Kuvert stand der Vermerk: „Seit vielen Jahren ohne rechtskräftiges Urteil in Haft.“ Ich
hatte gehofft, die DDR-Propaganda würde diesen rechtsbedenklichen Umstand aufgreifen und anprangern. Derartige Briefe habe ich damals nicht nur an die DDR sondern auch an viele andere Regierungen und namhafte Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Nelson Mandela verschickt. Ich wollte international bekannt machen, dass es auch in der Bundesrepublik politische Gefangene gibt.
Eine weitere häufige Fehlerquelle ist der bei Geheimdiensten üblichen Modus, die Höhe der Spitzelprämien nach dem vermeintlichen Wert der Nachricht festzusetzen.  
„Ich kann Ihnen versichern, daß wir uns für Ihre Hilfe sehr erkenntlich zeigen werden. Die Summe wird allein von dem Wert dessen abhängen, was Sie uns zu sagen haben.“

(Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag GmbH, München,  Seite 175)

Die Bezahlung der Informanten nach dem eingeschätzten Wert oder Unwert ihrer Berichte führt dazu, dass der Informant seine Nachrichten „andickt“ oder sogar frei erfindet. Denn nur dann, wenn er eine Information von vermeintlich hohem Wert liefert, kann er mit einer hohen Entlohnung rechnen. Die Folge ist eine Flut von unsachlichen, übertriebenen Darstellungen relativ unbedeutender Sachverhalte, was am Ende im Ergebnis bei der geheimdienstlichen Auswertung zu einer falschen Lagebeurteilung führt. Die falsche Lagebeurteilung wiederum gibt Anlass zu politischen Fehlentscheidungen.
Eine weitere, die geheimdienstliche Nachrichten-Auswertung beeinträchtigende Fehlerquelle ist das Kampfmittel der Desinformation.
Dabei sind zwei Anwendungsmethoden zu unterscheiden. Die gezielte Falschinformation und die zumeist massenhaft eingesetzten Informationen, die der psychologischen Beeinflussung dienen sollen.
„Tatsächlich ist hier nicht nur die falsche Information gemeint, sondern grundsätzlich jede gezielte Information,
welche die Adressaten in einem vorbestimmten Sinne beeinflussen soll.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 339)

Unabhängig von der, von den Diensten zur psychologischen Beeinflussung angewendeten Desinformation ist die häufig von politischen, oppositionellen Gruppen angewendete Methode der Desinformation im Sinne reiner Falschinformation für die Auswertungsabteilungen der Geheimdienste weitaus nachteiliger. Um die Masse des über das Netz von tausenden Informanten eingebrachten „Meldematerials“ in seiner Gesamtheit bewerten zu können, bedarf es eines Korrektivs.

„Nachrichtengewinnung benötigt stets ein kritisches Korrektiv, während umgekehrt die Lagebeurteilung auf die entsprechenden, fortlaufend zu beschaffenden Fakten angewiesen ist, (...)“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 53)

Dieses Korrektiv besteht darin, die einzelnen V-Mannberichte zu einem jeweils gleichen Vorkommnis miteinander zu vergleichen. Herrscht weitgehende Übereinstimmung, so ist damit scheinbar die Richtigkeit des aus der gesamten Nachrichtenmenge herausgefilterten Tenors bestätigt. Aber das wissen natürlich die Erzeuger der Desinformation auch.
Es ist deshalb der Erfolg des Einsatzes von Desinformation nur eine Frage der Menge der in den geheimdienstlichen Nachrichtenbeschaffungsapparat eingeschleusten Falschmeldungen. Die gezielt angewendete Desinformation kann den damit angegriffenen Geheimdienst oft zu einer falschen Lagebeurteilung veranlassen, aber zumindest Unsicherheit hervorrufen, Letzteres dann, wenn die Desinformationsstränge nicht nur in eine Zielrichtung laufen, sondern gleich mehrere Rich-
tungen mit gleichwertiger Wahrscheinlichkeitsvermutung abdecken. Massenhaft angewendet, kann die Desinformation den Geheimdienst soweit verunsichern, dass er nicht mehr in der Lage ist, ein eindeutiges, klares Lagebild zu erstellen.
In einer Zeit der totalen elektronischen Überwachungsmöglichkeiten, kommt der Desinformation als Kampfmittel gegen die geheimdienstliche Überwachung die größte Bedeutung zu. Selbst wenn der Geheimdienst weiß, dass Desinformationen ausgestreut werden, wenn er zum Beispiel fünf unterschiedliche Nachrichten bekommt, wovon aber nur eine zutreffend sein kann, ist es nicht leicht oder gar nicht erkennbar, welche der diversen Nachrichten die falsche und welche die richtige ist.
Eine realistische Lagebeurteilung wird durch das Kampfmittel der Desinformation erschwert, oder ganz unmöglich gemacht.


Einflussnahme auf Politiker und Presse

„Der Nachrichtendienst muss von allen staatsbejahenden Parteien und allen die Gesellschaft bildenden positiven Kräften getragen werden.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 263)

„Jeder Nachrichtendienst hat Sonderverbindungen und muß sie haben, um alle Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung auszuschöpfen.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 251)

Mit anderen Worten, sämtliche staatstragenden Parteien und die als „positive Kräfte“ betrachteten Institutionen des öffentlichen Rechts, sowie auch Gewerkschaften und Kirchen, und nicht zuletzt auch die Medien müssen vom Geheimdienst unterwandert und gelenkt werden.
„Ich habe mich immer um Freunde und Förderer für den Dienst bemüht, vor allem auch aus dem journalisti-
schen Bereich;(...)“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 251)

„Ich werde auf unsere Pressearbeit noch wiederholt zurückkommen, vor allem auch deshalb, weil der Dienst
damals um diese Beziehungen vielfach beneidet und in diesem Zusammenhang auch Mißdeutungen unterworfen wurde.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 187)

Auf dem Feld der Infiltration und Unterwanderung sämtlicher Institutionen und Organisationen von Belang, war und ist noch immer der deutsche Geheimdienst sehr erfolgreich. Dabei erweist sich die Methode der Überwachung und Ausspähung der noch im Jugendalter befindlichen künftigen Bürger als nützliche Vorsortierung nach den Kriterien Gegner des Systems, Befürworter und  damit mögliche Zielperson zur Anwerbung für den Geheimdienst.
Noch bevor ein junger Mensch in das öffentliche Leben entlassen wird und dort in der Gesellschaft seinen Platz sucht, werden schon vom Geheimdienst die Weichen gestellt:       
„Ich halte daher an der Überzeugung fest, daß der Dienst, wie übrigens die meisten befreundeten Nachrichtendienste, im Bereich des öffentlichen Lebens, in erster Linie an den Universitäten, über „Vertrauenspersonen“ verfügen muß, die laufend Hinweise auf Personen geben, die sich als Nachwuchskräfte für den Dienst eignen könnten.“

(Reinhard Gehlen, Der Dienst, v. Hase & Koehler Verlag, Mainz, 1971, Seite 255)

Aus den authentischen Bekenntnissen der Geheimdienstinsider Reinhard Gehlen und Victor Ostrovsky ist die totale Herrschaft der auf deutschem Boden agierenden, formalrechtlich deutschen, aber fremdgesteuerten Geheimdienste über das deutsche Volk ersichtlich. Dabei sind Bundesnachrichtendienst, MAD und Verfassungsschutz keine dem deutschen Volk dienenden Institutionen, sondern sie sind selbst auch nur die Gewaltunterworfenen fremder, finsterer Mächte. Wer etwas dazu beitragen möchte, die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland  positiv zu verändern, sollte sich darüber klar sein, dass er beim Wahlvorgang mit seiner Stimme nur einer Marionettenregierung behilflich ist, ihr fremdbestimmtes Rollenspiel auf der politischen Bühne aufzuführen. Ein Parteienwechsel kann die notwendigen Veränderungen niemals bewirken.
Das
Problem ist das System.
Diese Erkenntnis ist bitter, aber zum Verständnis der Lage der Nation notwendig.  
     

Karl-Heinz Hoffmann      03.02.2015

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein

2014
Dezember

Kidon

Methodik geheimdienstlicher Operationen
Erläutert am Beispiel der Sondereinheit Kidon


Der politische Mord gehörte schon immer zum Repertoire der Geheimdienste aller Herren Länder, doch die israelische Spezialeinheit Kidon bricht im Wettbewerb mit konkurrierenden Diensten nach Qualität und Quantität alle Rekorde.  
Ihre Aktionen werden in der Öffentlichkeit bekannt, wenn es gewollt ist, weil es zur Abschreckung erforderlich erscheint, wenn nicht, dann können sie nur durch zufällig auftretende Komplikationen bei der Ausführung oder niemals aufgeklärt werden, weil die Struktur der Spezialeinheit nicht auf einem gemeinschaftlich handelnden Personenkreis, sondern auf einer dem gemeinsamen Endziel dienenden, getrennt agierenden, perfekt gestalteten Arbeitsteilung aufgebaut ist.
Nach allem was wir wissen, geht der Ursprung der israelischen Kidon-Abteilung auf das Jahr 1972 zurück. Natürlich wurde auch in der Zeit davor gemordet. Dabei konnten sich die Israelis auf eine bis in die Gründungsjahre des Staates Israel reichende Tradition des verdeckten Kampfes berufen. So waren die Irgun Zwai Leumi unter Führung von Menachem Begin und die sogenannte „Sternbande“, der Itzak Schamir angehörte, zweifellos Vorläufer und Vorbild nachfolgender Untergrundkämpfer. Doch bis ins Kleinste perfektioniert wurden die Methoden der israelischen Tötungskommandos erst nach dem von Palästinensern verübten Attentat während der Olympiade im September 1972.
Unter dem Eindruck der Geiselnahme auf dem Münchner Olympiagelände, wurde verständlicherweise in Israel der Ruf nach Rache unüberhörbar laut. Dieser Stimmungslage der Bevölkerung glaubte die israelische Regierung mit spektakulären Racheakten Rechnung tragen zu müssen. Infolgedessen entschied sich das israelische Sicherheitskabinett unter Golda Meir, im Herbst 1972 eine Sondereinheit aufzustellen, deren Aufgabe es sein sollte, an den, für das Olympiamassaker verantwortlichen palästinensischen Drahtziehern oder denjenigen, die sie dafür hielten, Rache zu nehmen. Diese Sondereinheit erhielt den unverfänglich erscheinenden  Decknamen „Caesarea“, (Stadt an der israelischen Mittelmeerküste)
Der erste Kommandeur dieser Spezialeinheit war Ehud Barak.

„Die von Caesarea durchgeführten Operationen wurden öffentlich auch unter dem, nicht vom Mossad vergebenen Namen „Operation Wrath of
god“ (Zorn Gottes) bzw. „Operation Bayonet“ (kidon) diskutiert. - Die Sondereinheit Caesarea ist in der Abteilung Kidon aufgegangen.“
Quelle: Wikipedia, „Caesarea“ (Mossad-Sondereinheit)

Um das vorgegebene Ziel erreichen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit befreundeten Geheimdiensten eine Liste aller tatsächlich oder vermeintlich am Olympia-Attentat beteiligten Personen zusammengestellt. (...) Aufbau und Leitung war „Mike Harari“ übertragen worden. Quelle: Wikipedia, „Caesarea“

Als unbewiesene Behauptung steht im Raum:
„Die einzelnen Tötungen sollen direkt von Golda Meir autorisiert worden sein. Möglicherweise wurden aber auch nicht alle Aktionen im direkten Auftrag der israelischen Regierung durchgeführt.“
Zitiert nach: Wikipedia, „Caesarea“

Seit ihrer Gründung zeichnet die Kidon-Abteilung für zahlreiche Tötungsdelikte. Ich nenne das so, weil sich die Killerabteilung, in jenen  Fällen, in denen es sich um die Liquidierung palästinensischer Gegner handelte, offen zu den von ihr verübten Verbrechen bekannte. Damit verfolgten die Mörder die Absicht, den Hinterbliebenen der Olympiaopfer ein Gefühl der Genugtuung zu geben, wenn sie über die Medien von den Hinrichtungen erfuhren.

Die ersten Kidon-Attentate, es waren zwei, wurden bereits im Jahr 1972 verübt. 1973 folgten weitere 6 Hinrichtungen. Eine weitere 1979 und 1981. Schließlich gehört auch in diese Reihe ein fehlgeschlagenes Attentat auf Abu Daoud.
„Die Tötung des Chefs des palästinensischen Sicherheitsdienstes Abu Iyad war offensichtlich beabsichtigt, gelang aber nie. Er wurde schließlich im Auftrag seines PLO Konkurrenten Abu Daoud ermordet.
Anmerkung: Wer den Killer zu Abu Iyad geschickt hat, weiß niemand. Dass der Mordauftrag von Abu Daoud kam, bezweifle ich. Ebenso wird ewig unergründlich bleiben, auf wessen Veranlassung der Adjudant Abu Iyads, Atef Byseiso in Paris ermordet wurde.

Operationen

16.Oktober 1972 – Liquidierung von Abdel Wael Zwaiter
Bei der ersten Aktion von Caesarea wurde am 16. Oktober 1972 der Palästinenser Abdel Wael Zwaiter in Rom von zwei Mossad-Agenten, die ihn in seiner Wohnung erwarteten, mit 12 Schüssen getötet. Zwaiter war zu diesem Zeitpunkt der offizielle Repräsentant der PLO in Italien. Während Italien inoffiziell behauptete, er sei als Mitglied des Schwarzen Septembers an der misslungenen Entführung eines El-Al-Flugzeuges beteiligt gewesen, wurde dies von der PLO bestritten. Abu Iyad, der stellvertretende PLO-Chef behauptete, Zwaiter habe Terrorismus „energisch“ verurteilt.

8. Dezember 1972 – Liquidierung von Mahmoud Hamshari
Der zweite Anschlag von Caesarea galt am 8. Dezember 1972 dem PLO-Repräsentanten in Frankreich, Dr.Mahmoud Hamshari. Ein sich als Journalist ausgebender Agent verschaffte einem Team Zugang zu Hamsharis Wohnung, in der eine Bombe unter dem Tischtelefon installiert wurde. Der „Journalist“ versicherte sich mit einem Anruf der Anwesenheit von Hamshari, woraufhin ein Zündsignal durchs Telefon gesendet wurde. Hamshari starb nicht sofort, erlag aber innerhalb eines Monats seinen Verletzungen. Anlass für seine Liquidierung war, dass Israel ihn für den Leiter des Schwarzen Septembers in Frankreich hielt.

24. Januar 1973 – Liquidierung von Hussein Al Bashir
Am Abend des 24.1973 wurde Hussein Al Bashir (Hussein Abad Al Chir), der Fatah-Repräsentant in Zypern, in seinem Hotelzimmer in Nikosia durch eine von Caesarea ferngezündete Bombe getötet. Israel hielt ihn für den Kopf des Schwarzen Septembers in Zypern. Grund für seine Liquidierung waren allerdings möglicherweise auch seine engen Verbindungen zum KGB.

6. April 1973 – Liquidierung von Basil Al-Kubaissi
Dr.Basil Al-Kubaissi, Professor für Rechtswissenschaft an der Amerikanischen Universität von Beirut, wurde am 6.April 1973 von zwei Caesarea-Mitgliedern bei der Rückkehr vom Abendessen in Paris mit zwölf Schüssen getötet. Er wurde von Israel verdächtigt, Schwarzer September bei der Waffenbeschaffung zu unterstützen und an anderen Palästinenser-Aktionen beteiligt gewesen zu sein.

9. April 1973 – Operation Frühling der Jugend (Muhammad Youssef Al-Najjar, Kamal Adwan, Kamal Nasser)
Da eine Reihe von Zielpersonen der Liquidations-Liste in gut gesicherten Häusern im Libanon wohnten und somit mit den bisherigen Anschlags-Methoden nicht zu erreichen waren, startete Caesarea die Operation Frühling der Jugend (Operation Spring of Youth). In der Nacht vom 9. auf den 10.April 1973 drangen Sayeret-Matkal-Kommandos, ein Team Fallschirmjäger und eins der Shayetet 13, der israelischen Kommando-Kampfschwimmer nach Beirut und Sidon ein. Dort töteten sie einige hochrangige Mitglieder der PLO und des Schwarzen Septembers, u.a. Muhammad Youssef Al-Najjar (Abu Youssef), den Führungsoffizier des Schwarzer September und PLO-Offiziellen, Kamal Adwan, einen Führungs- und Geheimdienstoffizier des Schwarzer September und Leiter aller Terroroperationen auf israelischen Staatsgebiet, sowie Kamal Nasser, den PLO-Sprecher. Youssef und seine Frau wurden in ihrem Badezimmer durch Gewehrfeuer getötet, als ein Kommando ihre Beiruter Wohnung stürmte.

11. April 1973 – Anschläge auf Zaiad Muchasi, Abdel Hamid Shibi und Abdel Hadi Nakaa
Der Operation in Libanon folgten schnell drei weitere Anschläge in Athen und Rom. Zaiad Muchasi, der Nachfolger von Hussein Al Bashir in Zypern wurde in seinem Athener Hotel mit einer Brandbombe getötet. Zwei nachrangige Mitglieder des Schwarzer September, Abdel Hamid Shibi und Abdel Hadi Nakaa, wurden in ihrem Fahrzeug in Rom verletzt.

28.Juni 1973 – Liquidierung von Mohammad Boudia
Später verfolgte Caesarea die Spur von Mohammad Boudia, dem in Algerien geborenen Einsatz-Direktor des Schwarzen Septembers Frankreich. Er starb am 28.Juni 1973 durch eine vom Mossad unter dem Sitz seines Wagens platzierte Anti-Personen-Mine, deren Wirkung durch Schrauben und Muttern verstärkt war.

21. Juli 1973 – Die Lillehammer-Affäre
Hauptartikel: Lillehammer-Affäre
Offensichtlich durch die bisherigen Erfolge nachlässig geworden, versuchte Caesarea am 21. Juli 1973 den vermeintlich in Lillehammer aufgespürten
Ali Hassan Salameh ohne ausreichende Überprüfung der Identität zu liquidieren. Dadurch wurde irrtümlich der Salameh leicht ähnlich sehende marokkanische Kellner Ahmed Bouchiki getötet. Sechs Mitglieder des mindestens neunköpfigen Tötungs-Kommandos wurden verhaftet, der Rest, darunter die Todesschützen sowie der Einsatzleiter, konnten unentdeckt fliehen. Im Prozess wurden fünf Agenten zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und zwei Jahren verurteilt, einer wurde freigesprochen. Norwegen hatte die auf Unterlassung der Strafverfolgung gerichtete Interventionen Israels zurückgewiesen. Die Strafen blieben allerdings weit unter den in Norwegen üblichen Mindeststrafen und hatten wegen großzügiger Freigangsregelungen kaum praktische Bedeutung. Darüber hinaus wurden die Agenten 1975 entlassen und nach Israel abgeschoben. Ein Auslieferungsersuchen Norwegens für den Einsatzleiter Harari wurde von Israel erwartungsgemäß abgelehnt. Auf Grund der internationalen Entrüstung über die Affäre sah sich Golda Meir gezwungen, offiziell die Anweisung zum Aussetzen der Liquidationen zu geben.

22. Januar 1979 – Liquidation von Ali Hassan Salameh („Roter Prinz“)
Nach fünfjähriger Unterbrechung wurden die Liquidationen unter dem Premierminister Menachem Begin wieder aufgenommen. Im Zuge dessen wurde vorrangig die Verfolgung von Ali Hassan Salameh der als sog. „Roter Prinz“ als Leiter des Schwarzen Septembers Force 17 galt und als Initiator und Planer des Olympia-Attentates angesehen wurde. Der Mossad begann Salamehs Bewegungen nachzuvollziehen und lokalisierte ihn im Spätherbst 1978 in Beirut. Eine Mossad-Agentin mit dem Decknamen Erika Mary Chambers wurde auf ihn angesetzt und reiste mit britischem Pass aus dem Jahr 1975 nach Beirut, mietete eine Wohnung in der Rue Verdun, einer von Salameh häufig benutzen Straße und suchte seine Gesellschaft. Ihr gelang die Kontaktaufnahme und die Ausforschung seines Bewegungsprofils und seiner täglichen Gewohnheiten. Einige weitere Agenten wurden unter Decknamen nach Beirut nachgeführt, darunter Peter Scriver und Roland Kolberg.
Mit Hilfe Erika Marys gewonnenen Information wurde ein VW-Fahrzeug mit Plastiksprengstoff präpariert und in Sichtweite von Chambers Wohnung in der Rue Verdun platziert. Um 3:35 Uhr fuhr Salemeh begleitet von vier Leibwächtern in einem Chevrolet Station Wagon die Straße entlang, als die Autobombe im PKW ferngezündet wurde. Mit Salameh starben alle Insassen des Fahrzeugs sowie eine Anzahl unbeteiligter Passanten, darunter eine deutsche Nonne und ein englischer Student (manche Quellen sprechen von vier getöteten Passanten, die ZDF-DokumentationDer Olympia-Mordeinem Dutzend unschuldig Getöteter). Die erfolgreiche Liquidation von Salameh war mindestens der fünfte Mossad-Anschlag auf ihn. Erst im Dezember 2001 wurde bekannt, dass Salameh auch für verschiedene Anschläge in Fernost verantwortlich war.

27. Juni 1981 – Fehlgeschlagenes Attentat auf Abu Daoud

Abu Daoud, ein Kommandeur der Gruppe Schwarzer September, der sich offen dazu bekannte, an der Planung des Olympia-Attentates mitgearbeitet zu haben, wurde am 27.Juni 1981 in der Lobby des Warschauer Hotels Victoria niedergeschossen, überlebte aber trotz schwerer Verletzungen. Er behauptete, dass der Mossad hinter dem Anschlag stecke. Möglicherweise ist aber auch eine Splittergruppe der PLO dafür verantwortlich.

Weitere Caesarea zugeordnete Liquidationen
Eine ganze Reihe von Liquidationen oder Liquidationsversuchen wurden Caesarea zugeordnet, bei denen allerdings nicht sicher ist, ob sie wirklich vom Mossad ausgeführt wurden:

Am 27.Juli 1979 wurde in Cannes Zuheir Mohsen, der militärische Chef der PLO, kurz nach dem Verlassen des Casinos niedergeschossen. Neben dem Mossad wurden andere Palästinenser und Ägypten dafür verantwortlich gemacht.

Am 8.Juni 1992 wurde der Geheimdienstchef der PLO Atef Bseiso von zwei Killern mit schallgedämpften Waffen erschossen. Klein und die PLO beschuldigen den Mossad, andererseits gibt es Hinweise, dass die Abu Nidal Organisation hinter dem Attentat steckt.

Umstrittene Erfolge bei der Verfolgung der Münchner Attentäter
Drei der acht Münchner Attentäter hatten den Befreiungsversuch der deutschen Polizei in Fürstenfeldbruck überlebt:Jamal Al-Gashey, Adnan Al-Gashey und Mohammed Safady. Sie wurden zwar verhaftet, allerdings wenige Wochen später gegen Passagiere und Besatzung der entführten Lufthansa-Maschine „Kiel“ ausgetauscht. Angeblich wurden sowohl Adnan Al-Gashey als auch Mohammed Safady einige Jahre nach dem Olympia-Attentat getötet. Al-Gashey soll aufgespürt worden sein, als er mit einer Cousine in einem Golf-Staat Kontakt aufnahm. Safady wurde entdeckt, weil er mit seiner Familie im Libanon Kontakt hielt. Dies wird allerdings von Aaron Klein bestritten, der behauptet, Adnan sei in den 1970ern an Herzversagen, also eines natürlichen Todes gestorben und Safady hätte 2004 noch gelebt. Jamal Al-Gashey versteckte sich für einige Zeit in Nordafrika. Von ihm wird angenommen immer noch dort zu leben. 1999 gab er dem Regisseur Kevin Macdonald ein Interview für die Dokumentation Ein Tag im September.

Beabsichtigte, aber nicht ausgeführte Tötung von Abu Iyad
Die Tötung von Abu Iyad war offensichtlich beabsichtigt, gelang aber nie. Er wurde schließlich im Auftrag seines PLO-Konkurrenten Abu Daoud ermordet.

Weitere Aktionen
Neben den Liquidationen unternahm Caesarea eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Vergeltung des Olympia-Attentats und zur Abschreckung zukünftiger Terroristen. Bereits Ostrovsky behauptete, dass dies Methoden der psychologischen Kriegsführung umfasste, was ein in der Dokumentation "Der Olympia-Mord" auftretender israelischer Agent 2006 bestätigte. Unter anderem wurden Todesanzeigen von noch lebenden Terroristen geschaltet und der Presse und Staatsorganen detaillierte Informationen über einzelne – teilweise vermeintliche – Aktivisten zugespielt. In Deutschland löste dies die größte Ausweisungswelle von Arabern in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Der damals dafür zuständige Ministerialreferent und spätere Außenminister Klaus Kinkel bestätigte, dass dabei auch Unbeteiligte bzw. Unschuldige nach nicht ganz rechtsstaatlichen Maßstäben ausgewiesen wurden. (...)
Quelle: Wikipedia


Die endlosen, weit über die in der Zeit von 1972 bis 1981 hinausgehende Anzahl der Kidon-Attentate lassen sich zunächst in folgende Gruppen unterteilen:
1. Aus Gründen der Rache durchgeführte Attentate, die zugleich Angst und Schrecken verbreiten sollten, und deren Urheberschaft deshalb nicht nur offen zugegegeben, sondern auch noch öffentlich propagandistisch aufbereitet wurden. Die Geheimhaltung war nur bis zum Zeitpunkt der Vollendung der Tat, einschließlich des erfolgreichen Rückzuges nach Israel notwendig. Danach nicht mehr.  
Dieser Gruppe sind die an Palästinensern verübten Hinrichtungen zuzuordnen.
2. Attentate, die während der Tatausführung durch nicht vorhersehbare Zufälligkeiten gestört wurden und deshalb, zum Beispiel wegen Festnahmen der Attentäter durch örtliche Polizei, die näheren Umstände sichtbar gemacht werden konnten.
3. Attentate, deren Urheberschaft, Täterschaft und Zielstellung unbedingt geheim gehalten werden soll. Gelingt die Durchführung im Sinne des vorgefassten Planes, so ist eine Aufklärung durch reguläre Ermittlungsbehörden nahezu unmöglich.  

Die Symptome der Kidon-Operationen
Kidon-Vollstrecker hinterlassen keine eigenen Spuren am Tatort, sie hinterlassen aber Scheinspuren.
Werden Einzelpersonen hingerichtet, so wird in der Regel entweder ein Unfall oder Selbstmord vorgetäuscht.
Sollen mit einem Attentat politische Ziele von Bedeutung befördert werden, so werden für die regulären Ermittlungsbehörden die Scheinspuren gelegt, die auf Personen hinweisen, deren Vorleben geeignet erscheint, ihnen die Verantwortung erfolgreich aufbürden zu können. Diese Methode ist mit der Notwendigkeit verbunden, das als geeignet ausgewählte ahnungslose Medium zu töten, bevor es zu einer polizeilichen Vernehmung kommen kann.   


Die Kidon-Struktur
Die innere Struktur der arbeitsteiligen Aufgabenerledigung bietet der Kidon-Organisation weitgehend Schutz vor der regulären Strafverfolgung des jeweiligen Operationsgebietes.
Dazu muss man sich die zur Tataufklärung übliche kriminalistische Vorgehensweise vergegenwärtigen.
Jedes Tötungs-Verbrechen muss vom Täter oder einer Tätergemeinschaft mehr oder weniger sorgfältig geplant werden. Das bedeutet Ausspähung der Lebensumstände der als Opfer vorgesehenen Personen. Bereitstellung von Tatwerkzeugen und sonstigen Hilfsmitteln zur Tat, zum Beispiel Autos, Flugtickets oder Bahnkarten. Verstecke oder Rückzugsräume müssen organisiert werden. Und vieles mehr.  
Sobald die Kriminalisten ihre Tätigkeit am Tatort aufgenommen haben, beginnt die Suche nach dem Motiv der Tat. Dabei recherchieren die Ermittler weit in die Vergangenheit hinein. Sie treffen nicht nur Feststellungen über den Hergang der Tat, sondern sie ermitteln in den Zeitraum vor der Tat hinein und werden in den meisten Fällen fündig, weil die mit der Ausspähung verbundenen Aktionen der Täter selten ohne Spuren zu hinterlassen abgeschlossen werden. Diesen bedeutenden Schwachpunkt schließt die Kidon-Struktur aus. Weiterhin sorgen die Kidon-Akteure dafür, dass den Ermittlungsbehörden ausreichend Spurenmaterial zufällt. Sie können darauf vertrauen, dass die von ihnen ausgelegten Scheinspuren von der Polizei nicht als solche erkannt werden. Mit den Scheinspuren wird der Verdacht auf Personen gelenkt, denen aufgrund ihrer Lebensführung ein Motiv glaubhaft unterstellt werden kann. Damit dem, so unter Verdacht Gestellten die Möglichkeit zur Verteidigung und Entkräftung der Vorwürfe genommen wird, muss er sterben. Ein toter „Attentäter“, dem der Aufenthalt am Tatort posthum trotz größter Anstrengungen nicht nachgewiesen werden kann ist ein untrügliches Indiz für dessen Unschuld, und tatsächlicher geheimdienstlicher Täterschaft. Man sollte in diesem Zusammenhang den Begriff „Indiz“ in seiner korrekten semantischen Bedeutung verstehen. Ein Indiz ist kein Strengbeweis, sonder muss als „Verdacht erregender Umstand“ verstanden werden. So ist zum Beispiel der gewaltsame Tod des Gundolf Köhler für sich allein, weder ein Beweis für dessen Täterschaft noch für geheimdienstliche Aktivitäten, aber es ist ein erster Hinweis auf Letzteres und zwar deshalb, weil Köhlers Täterschaft, gemessen an den kriminalistischen Erfordernissen zur Tataufklärung viel zu schnell durch geheimdienstliche „Mitteilungen“ an die Ermittlungsbehörden und an die Öffentlichkeit gelangten. Die Schuldzuweisung musste von langer Hand vorbereitet gewesen sein. Und vor allem, weil ihm die Tatausführung nicht nachgewiesen werden konnte, und weil sich alles, aber auch restlos alles was seine Motivation begründen sollte, im Zuge der umfangreichen Ermittlungen als unzutreffend erwies.        
Im Zusammenhang mit der NSU-Affäre finden wir, in dem was Schuldzuweisung und Unmöglichkeit der Tataufklärung angeht, die Parallele zum Oktoberfestattentat. Auch die als Selbsttötung deklarierte Ermordung der beiden zu Tätern gestempelten Uwes passt in den Rahmen der Kidon-Abwicklungen.  

Wenn meine Informationen richtig sind, dann bestehen die israelischen Kidon-Spezialkommandos aus mehreren Personen, von denen jeweils zwei eine besondere Aufgabe im Team zu erfüllen haben. Für jede Zweiergruppe steht ein Buchstabe des hebräischen Alphabets als Tarnbezeichnung.
Die Gruppe „Aleph“ besteht aus zwei professionellen Killern.
Die Gruppe „Bet“ hat die Aufgabe, die Killergruppe während der Aktion zu decken.
Die Gruppe „Heth“ übernimmt die logistische Organisation im Operationsgebiet. Zum Beispiel das Buchen von Wohnungen oder Hotelzimmern, Beschaffung von Mietwagen und ähnlichen Erfordernissen.
Die Gruppe „Ayin“ umfasst sechs bis acht Agenten, die das Rückgrat der Organisation bilden, indem sie Zielpersonen beschatten und ausspähen.
Die Gruppe „Qoph“ besteht aus Kommunikationsspezialisten. Ihre Aufgabe ist in der Abschöpfung der Erkenntnisse fremder Nachrichtendienste zu sehen.    
Vergl. auch : Wikipedia

Weil die zur Erledigung der Hinrichtungen vorgesehenen beiden Killer der „Aleph-Gruppe nur für die wenige Minuten dauernde Tötungsaktion zuständig sind und am Tatort eingewiesen werden, können sie sofort nach der Erledigung den Tatort verlassen und sich unerkannt ins Ausland absetzen. Dorthin führt keine Spur. Zudem reisten die Kidon-Spezialisten, wie sich am Beispiel einer Hinrichtung in Dubai gezeigt hat, mit gefälschter Identität, dort zum Beispiel mit deutschen Pässen, in das Operationsgebiet ein.
Die von anderen zuvor geleistete Ausspähungstätigkeit und sonstige tatrelevante Aktivitäten können später nicht mehr mit der Tatausführung in Zusammenhang gebracht werden, weil von da aus keine Spur zu den Tätern erkennbar ist. Bei alledem gewährleisten die im Operationsgebiet befindlichen nationalen Geheimdienste schon im Vorfeld der Tatausführung den Zugang zu allen notwendigen Erkenntnissen und nicht selten leisten auch, wie der Fall „Uwe Barschel“ gezeigt hat, im Dienst des Mossad stehende Agenten der europäischen Geheimdienste, nicht nur anonyme Zuarbeit sondern auch aktive Beihilfe. So war das für Barschel tödliche Zusammentreffen mit seinen Mördern von Agenten des BND arrangiert worden.
Diese Arbeitsteilung macht die Aufklärung der Tatgeschehen unmöglich, wenigstens solange keine Fehler gemacht werden oder unvorhergesehenen Komplikationen auftreten. Genau das ist in der Vergangenheit mehrmals passiert und deswegen sind wir über die Methodik des geheimdienstlichen Terrors ganz gut informiert.    

Karl-Heinz Hoffmann      07.12. 2014


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Juli


Konzept vom Geheimdienst:
„Angriffe auf den staatlichen Mittelbau“


Vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz war am 19. April 2012 eine Horrorvision erfunden und zu Papier gebracht worden.
Nach den zuvor in Auftrag gegebenen Angaben eines geheimdienstlich geführten „Hinweisgebers“ sollten neun bzw. zehn Personen und weitere Personen aus der „sogenannten Kameradschaftsszene“ damit beschäftigt sein, eine rechtsterroristische Untergrundorganisation aufzubauen, die den „staatlichen Mittelbau“ (so die Berichtverfasser) gewalttätig bekämpfen will, um damit die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren. Angeblich sollten sich die Angriffe auf Personen der schlecht geschützten mittleren Ebene des Staatsapparates, also Landräte und Staatsanwälte konzentrieren, weil die erste Garnitur der Repräsentanten der Bundesrepublik zu gut geschützt sei.
Diesem Konzept seltsamerweise zuwiderlaufend, soll aber auch ein geplantes Handgranatenattentat auf die Bundeskanzlerin, während eines für den 2.09. vorgesehenen Besuches auf einem Volksfest in Gillamoos erörtert worden sein. Da passt nun wieder einmal nichts mehr zusammen. Oder repräsentiert die Bundeskanzlerin etwa den  Mittelbau des Staates? Ich dachte immer sie stellte die Spitze des desorientierten Haufens dar?  
Verdammt! Wo liegt dieses Kaff Gillamoos eigentlich?
Und wer hat die abenteuerlichen Pläne wo, wann und vor allem mit wem erörtert?
Natürlich, wie kann es anders sein, wenn es um politische Kriminalität geht, dann muss wieder einmal  Karl-Heinz Hoffmann „der Vater des Terrors“ an führender Stelle mit von der Partie sein. Er soll dem „Seniorenrat“ einer personell nicht  näher erörterten Phantom-Untergrundorganisation, die noch zu ermitteln wäre, angehören. Wieso weiß ich davon nichts? Berufung in einen Seniorenrat? So etwas muss einem doch gesagt werden.
(Anmerkung: Das Urheberrecht für den mir verpassten Beinamen „Vater des Terrors“ liegt bei Olaf Sundermeyer. Siehe Video beiYoutube..)  
Der am 19.04.2012 über die „Befragung“ eines wohl präparierten  „Hinweisgebers“, vom bayerischen Verfassungsschutz erstellte Bericht, wurde an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet. (Beweis: Bl. 8-10 der geheimdienstlichen Akten.)
Ob der Bericht als solcher, bei den bayerischen Kollegen in Auftrag gegeben worden war, oder ob die Bayern in eigener Initiative aktiv geworden waren, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls wurde der Bericht aus politischen Gründen  dringend gebraucht, denn meine System- und gesellschaftskritischen Aufsätze im Internet gehen dem politischen Establishment gewaltig auf die Nerven. Das kann ich sogar verstehen. Welcher Tölpel möchte gerne die Wahrheit über sein unvernünftiges Wirken hören? Was kann man antworten, wenn ich die Prediger der Wachstums-Philosophie darauf hinweise, dass es auf einem begrenzten Raum kein unbegrenztes Wachstum geben kann?
Wer sich mit meinen systemkritischen mündlichen und schriftlichen Äußerungen befasst, wird darin nichts finden können, was bei vernünftiger Würdigung, als Aufstachelung zum Hass oder Anregung zur Gewaltanwendung ausgelegt werden könnte. Genau das wird mir unterstellt.  
Die von mir vertretene politische Linie orientiert sich eher an Mahatma Gandhis Lehre des Widerstands durch Verzicht. Verzicht auf aktive Teilnahme an allem, was geeignet ist, die Machtstellung des ungeliebten Establishments zu stützen.
Aber der Geheimdienst weiß natürlich Rat, um dieser Diskrepanz begegnen zu können.
In einem an das Verwaltungsgericht Berlin gerichteten Schriftsatz vom 22.04.2014 wird vorgetragen:
„... Aktivitäten wie Veranstaltungsteilnahme und offene Internetaktivitäten sollten vom Aufbau der Organisation ablenken, deren Ziel die Destabilisierung des Staates sowie letztlich sein Umsturz sei. (Seite 19,  Bezugnahme auf Blatt 8 der gesperrten Geheimdienstakte)
So, nun wissen die Leser meiner Website, wie sie mich zu verstehen haben. Alles was ich von mir gebe muss ins Gegenteil verkehrt werden. Nur so ist die Entschlüsselung meiner systemkritischen Beiträge möglich.
Muss ich jetzt etwa zu Hass und Gewalt aufstacheln, wenn ich meine Äußerungen im Sinne von Frieden und Versöhnung verstanden haben will? Muss ich eine Linie propagieren, die mir zuwider ist, weil ich, wie die Geheimdienstler meinen, immer nur verstanden werden kann, wenn das Gegenteil von dem angenommen wird, was ich zum Ausdruck bringe?
Die von den Experten des Geheimdienstes vorgenommenen Auslegungen  meiner Meinungsäußerungen sind völlig  absurd. Gegen diese Art der Auslegung könnte  man sich nur durch völlige Inaktivität schützen. Dies zu erreichen ist die Absicht der finsteren Mächte. Sie wollen  das von ihnen mit viel Mühe künstlich erzeugte, grässliche Phantombild vom „Vater des Terrors“ unwidersprochen im Raum stehen lassen.
In Bezug auf das Erfinden abenteuerlicher Geschichten und „Andicken“ harmloser Sachverhalte, scheint die Phantasiebegabung der geheimdienstlichen Fachgremien schier grenzenlos zu sein. Staunend las ich in den geheimdienstlichen Akten:
Dabei beabsichtigte die Organisation Anschläge gegen den „schlecht geschützten Mittelbau des Staates“  z.B. Landräte oder gegen Einrichtung der als „Besatzungsmacht“ bezeichneten USA durchzuführen. Die Anschlagspläne seien soweit fortgeschritten, dass mit einer Umsetzung in naher Zukunft zu rechnen sei.
Die Protagonisten der herrschenden Polit-Kaste suchen nach Möglichkeiten zur Abschaltung der lästigen Systemkritik. Da war guter Rat teuer. Zur Problemlösung blieb nur der indirekte Weg. Wozu hat man schließlich Geheimdienste? Und wozu hat man denen die Möglichkeiten eingeräumt, ungestraft außerhalb der Legalität zu agieren?  
Die Autoritäten des bayerischen Verfassungsschutzes zeigten sich kooperativ. Dienstbeflissen knobelten sie an einem operativen Einsatzplan herum, den sie endlich am 31.März 2012 unter Einsatz des bewährten Nachrichtenzuträgers Mario Kögl aus Straubing in die Tat umzusetzen gedachten. Der Plan war gar nicht so schlecht ausgedacht. Respekt! Aber er war doch nicht gut genug, um die geheimdienstlich erarbeitete Zielstellung  erreichen zu können.
Im April 2012 wurde in der Bayerischen Verfassungsschutz-Behörde der Entschluss gefasst, gegen mich gerichtete  operative Maßnahmen zu entwickeln, die der Vorbereitung einer Maulkorbkampagne dienlich sein sollten.
Zunächst musste ein Vorwand geschaffen werden, der eine genehmigungsbedürftige Totalüberwachung meiner Kommunikationswege ermöglichen sollte. Zu diesem Zweck musste eine ernste Bedrohung der Belange der Bundesrepublik glaubhaft dargestellt werden. In den Büros des bayerischen Verfassungsschutz-Amtes wurden dreißig Jahre alte, längst obsolet gewordene Ermittlungsakten, Zeitungsartikel und Antifa-Quellen nach belastenden Verdächtigungen, die irgendwann einmal auf mir oder der WSG abgeladen worden waren, gescannt. Mit diesen, schon historisch gewordenen, längst von den Gerichten in rechtskräftigen Urteilen als Käse deklarierten Informationssalat wurde eine, auf den ersten Blick glaubwürdig wirkende Story zusammengeklittert. Ich habe die Behörde bereits verklagt und werde über diese Angelegenheit weiter berichten.     

Karl-Heinz Hoffmann     14.07.2014


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April

Grober Unfug in BND Akten

Siehe dazu auch mein Schreiben per E-Mail an Abdallah Frangi vom 26.03.2014

Nachtrag zu der in BND-Akten enthaltenen absurden Behauptung, ich hätte mich zusammen mit mehreren WSG Kameraden im Libanon in Lagern der christlichen Kataeb-Milizen (Falange) aufgehalten, wo wir mit italienischen Rechtsextremisten zusammengetroffen sein sollen; sowie auch zu den untauglichen Erläuterungen des palästinensischen Diplomaten Abdallah Frangi, der sich nicht zu schade war, den BND-Unsinn im deutschen Fernsehen zu bestätigen.   

Auszug aus der Dissertation des Historikers Dr. Rainer Fromm:

„Außer Hoffmann haben auch die WSG Angehörigen Behrendt, Hubel, Fraas, Hepp, Alfred Kees und Mainka   einen PLO-Ausweis vom Geheimdienst des Abu Ijad, der es ihnen ermöglicht, sich in jedem Teil des von    Palästinensern kontrollierten Gebietes zu bewegen.
Nach den misslungenen Libanon-Plänen Hoffmanns will Abu Ijad allerdings nichts mehr von seinen früheren   Partnern wissen.“

(Rainer Fromm, Die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Darstellung, Analyse und Einordnung.
Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften,  Frankfurt 1998, S.459)  


Abu Ijad hat sich zwar damals von der bundesdeutschen „Nazikeule“ in die Knie zwingen lassen, indem er sich von uns zu distanzieren versuchte. Aber er ging wenigstens nicht so weit, zu behaupten, wir wären gar nicht bei der Fatah, sondern bei deren Feinden, den Kataeb-Milizen gewesen.
Der Diplomat Frangi allerdings glaubt, mit der Verdrehung der Tatsachen punkten zu können. Sein Verhalten ist schändlich.

Karl-Heinz Hoffmann        03.04.2014

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März

BND-Akten zur Wehrsportgruppe Hoffmann
Was beweisen die BND-Akten?

Ich will es Euch sagen:
Sie beweisen entweder, dass der BND nur unbrauchbaren „Erkenntnismüll“ gesammelt hat und bei der Auswertung nicht in der Lage war, Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden.
Oder sie sind ein Beleg dafür, dass die Geheimdienste absichtlich Dokumente fälschen, oder gefälschte Dokumente von befreundeten Diensten anfordern, um damit politisch gewollte Verfolgungsmaßnahmen gegen missliebige Bürger in die Wege zu leiten.
Die letzte Möglichkeit halte ich für die wahrscheinlichere.

Ist die Spur vom Geheimdienst gelegt, dann wird den ahnungslosen Strafverfolgungsbehörden die schmutzige Restarbeit aufgehalst. Diese müssen dann den Kopf hinhalten, wenn sich herausstellt, dass sie mit zweckgerichtetem, gefälschtem Material gefüttert wurden.
Der mit nicht erfüllbaren Erwartungen aufgepeitschte, antifaschistische Mob reagiert wütend und enttäuscht, wenn die Forderung nach juristischer Vernichtung der zum Abschuss freigegebenen Personen von der Justiz nicht erfüllt werden kann.

Karl-Heinz Hoffmann            26.03.2014


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Kurzinfo zum Thema:
Gefälschte BND-Akten

Tenor: Hoffmann und seine Männer trafen sich im Libanon mit italienischen Rechtsextremisten.

Die kürzlich aufgetauchte, vom Bayerischen Rundfunk kommentierte  BND-Akte ist inhaltlich ein übles verleumderisches Machwerk.
Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass durch diese Akte, die den Ermittlungsbehörden schon seit dem 29.09.1980 bekannt war, und nun sämtlichen Behörden bekannt ist, keinerlei Bemühungen unternommen werden, gegen mich vorzugehen.
Bedarf es noch weiterer Beweise?
Die Kriminellen sitzen in den Behörden. Von Spuren, die zu den wahren Verantwortlichen des Oktoberfestattentates führen, soll durch immer neue Verdächtigungen gegen Unschuldige abgelenkt werden. Niemand kann die Verbrecher zur Rechenschaft ziehen. Auf meine Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den BND habe ich noch keine Reaktion feststellen können.
Die Verlogenheit der Dienste ist auch aus der Erklärung des ehemaligen Mitgliedes der WSG Ausland/ Libanon  ersichtlich


Dazu eine eidesstattliche Versicherung  von Odfried Hepp:




In der Bildmitte sieht man den V-Mann des Verfassungsschutzes und Story-Beschaffer für das "Stern" Journal, Walter Ulrich Behle. Links sitzt der von Udo Albrecht angeworbene, in die WSG-Ausland eingeschleuste Uwe Mainka. Rechts im Bild sieht man einen (mir unbekannten) Falangisten. Im Hintergrund die libanesische Fahne. Der Text ist aufschlussreich. Die beiden Deserteure können nicht etwa von der Planung krimineller Aktionen berichten, sondern nur von "Hilfsarbeiten" im Herrschaftsbereich der palästinensischen Fatah. Der "Opfergang" der beiden Männer bestand also nur darin, dass sie arbeiten mussten. Damit haben sie nichts Falsches gesagt, denn es wurde in der Tat hart gearbeitet, weil sämtliche Kraftfahrzeuge in die Erde eingegraben und abgetarnt werden mussten, um sie vor Beschuss zu sichern. Das Desertieren der beiden Männer dürfte auf Weisungen ihrer Strippenzieher erfolgt sein, deren Ziel es war, die WSG-Ausland zu destabilisieren.  

Karl-Heinz Hoffmann


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Third Party Rule
Wie das politische Establishment die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste vor der Aufdeckung bewahrt.   

Ein dreiviertel Jahr lang hat der Verfassungsschutz auf Anordnung des Bundesinnenministeriums und nach Überprüfung und Genehmigung durch eine Kommission des Deutschen Bundestags „meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt.“
Im Klartext, es wurde meine Kommunikation lückenlos überwacht und V-Leute auf mich angesetzt. Nicht etwa nur um meine persönlichen Belange auszuspähen, sondern auch mit dem Auftrag, Fallen zu stellen und nach Möglichkeit durch gezielte Provokationen künstlich Umstände zu schaffen, die eine Strafverfolgung nach sich ziehen würden.
Aufgrund meiner langjährigen leidvollen Erfahrungen mit der intriganten Arbeitsweise der Geheimdienste konnte ich in dem Zeitraum der letzten zwei Jahre mehr als ein Dutzend Spitzel und Provokateure mühelos erkennen. In einem Fall (insgesamt drei Personen betreffend) sah ich mich veranlasst, Strafanzeige bei den regulären Strafverfolgungsbehörden zu stellen. In zwei weiteren Fällen  meldete ich, vorsorglich zu meiner Sicherheit, die Provokationen und die Umstände einer aufgestellten Falle einem Staatsschutzdezernat der Polizei.
Eine Reihe weniger bedeutsam erscheinende Vorkommnisse habe ich erkannt aber unbeachtet gelassen. Ich habe mir gegenüber den als Spitzeln eingesetzten Personen nichts anmerken lassen.
In einem Fall führten geheimdienstlich angestiftete Telefongespräche von gedungenen Provokateuren zu einer Benutzung der Polizeibehörden. Die Folge war eine mit großem Aufwand betriebene, von gewaltigem Presseecho begleitete Polizeirazzia.
„RAZZIA BEIM SCHLIMMSTEN NEONAZI  FRANKENS“
Ein anderer, (sofort erkannter und gemeldeter) Fall führte immerhin zu einer kurzfristigen Ermittlungstätigkeit des LKA. Siehe dazu meinen Artikel „Der Mann aus Straubing“ Auch in diesem Fall bin ich den Fallenstellern mit einer Mitteilung an die Polizei zuvor gekommen.  

Der Verfassungsschutz wurde bei zahlreichen Behörden und Finanzinstituten vorstellig um Auskünfte über mich einzuholen. Die dadurch ausgelösten indirekten Reaktionen der Behörden und Institute waren empfindlich unangenehm spürbar.  
Am Ende konnten die massive Überwachung und die „operativen“ Maßnahmen nicht das erwartete Ergebnis bringen.  
Nun, nach Abschluss der geheimdienstlichen Anstrengungen, habe ich beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Anordnung der Maßnahmen erhoben. Doch in diesem Zusammenhang sollen meine staatsbürgerlichen Rechte soweit beschnitten werden, dass die Aufklärung rechtswidriger geheimdienstlicher Machenschaften unmöglich ist.
Die Beschränkungen meiner Persönlichkeitsrechte wurden seitens des Verfassungsschutzes mit dem Verdacht begründet, ich sei mutmaßlich Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung.
Um die ministerielle Genehmigung und die Zustimmung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu erhalten, musste zwangsläufig  auf  Tatsachen verwiesen werden, die die Annahme, diese Vermutung könnte zutreffend sein, rechtfertigen. Anders können die Genehmigungen nicht zustande gekommen sein.
Bei diesen zur Vorlage gebrachten „Tatsachen“ muss es sich ohne Zweifel, um Falsifikate handeln. Den Beweis dafür liefert die Tatsache, dass die im Zuge der hier relevanten Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse nicht geeignet waren, ein Strafverfahren gegen mich in Gang zu setzen. Genau das hätte aber die Folge sein müssen, wenn die Unterstellung, ich könnte Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sein, zutreffend gewesen wäre.  
Man wird verstehen, dass ich daran interessiert bin, der Sache auf den Grund zu gehen. Aber das soll mir unmöglich gemacht werden.
In dem hier vorliegenden Fall sind auch ausländische Geheimdienste involviert. Dies obwohl ich keinerlei Auslandskontakte gepflegt habe. Es stellt sich die Frage, inwieweit und weshalb ausländische Geheimdienste an einem gegen mich gerichteten Ausspähungsverfahren interessiert sind und auf welche Weise sie Einfluss auf die hier zur Debatte stehende Maßnahme genommen hatten. Aber genau diese Erkenntnisse soll ich nicht gewinnen. Die von ausländischen Diensten stammenden Schriftsätze sollen mir, mit dem Hinweis auf eine Regelung, die sogenannte „Third Party Rule“ nicht zugänglich gemacht werden. Ich vermute, dass genau mit diesen ausländischen Beiträgen, die sich jeder Nachprüfung entziehen, die frei erfundenen Begründungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme geliefert worden sind.
Sollte es dabei bleiben, dass mir die Akteneinsichten nur in der bisher zugestandenen, verstümmelten Form zugänglich gemacht werden, dann ist es unmöglich den rechtswidrigen Machenschaften der Dienste auf die Spur zu kommen.

Karl-Heinz Hoffmann 16.03.2014


In Anbetracht der Bedeutung für die Allgemeinheit, mache ich den Schriftverkehr mit dem Verwaltungsgericht öffentlich:


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen

Verwaltungsgericht Berlin
1. Kammer, Vorsitzenden Herrn Dr. Peters
Kirchstraße 7
10557 Berlin



Az.: VG 1K 351.13
Verwaltungsstreitsache Hoffmann ./. Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrter Herr Dr. Peters,

mit dem an Sie gerichteten Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19.02.2014, welches mir in Kopie am 24.02.2014 übermittelt wurde, wurde mir erklärt, dass im Rahmen der nunmehr vorgelegten Verwaltungsvorgänge festgestellt worden sei, dass Teile der von mir zur Einsicht beantragten Akten geheimhaltungsbedürftig im Sinne des § 99 Abs.1 Satz 2 VwGO sind:
Ein Teil der Blätter würde daher nur mit Schwärzungen vorgelegt.anderer Teil könne gar nicht vorgelegt werden, weil damit die grundsätzlichen Aufklärungsinteressen des Verfassungsschutzes beeinträchtigt werden könnten.sollen solche Blätter nicht vorgelegt werden, deren Inhalt nur auf Dritte, nicht aber auf meine Person Bezug nimmt.ßerdem sollen die von fremden Geheimdiensten stammenden Bestandteile der hier relevanten Ermittlungsakten nicht vorgelegt werden.

Dazu erkläre ich:
Der Einblick in die gesamte Blattsammlung der hier relevanten Akten ist für mich unverzichtbar.

Gründe:
Das vom Bundesamt für Verfassungsschutz durchgeführte Ermittlungsverfahren beruht auf falschen Informationen, deren Auswertung letztlich zu einem außerordentlich schwerwiegenden Verdacht geführt hat.
Dafür, dass es sich um falsche Informationen handelte, ist bereits der Beweis erbracht.
Mitglied oder Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung zu sein, ist keineswegs eine Bagatelle.

Wären die vom Verfassungsschutz zur Erlangung einer Genehmigung zur Durchführung des hier relevanten geheimdienstlichen Ermittlungsverfahrens vorgelegten Ermittlungsergebnisse sachlich zutreffend gewesen und hätte ein begründeter Anfangstatverdacht vorgelegen, so hätte ein Ermittlungsverfahren seitens der regulären Strafverfolgungsbehörden eingeleitet und meine Inhaftierung angeordnet werden müssen. Die Tatsache, dass dies nicht geschah, beweist, dass die Beschränkungen meiner Persönlichkeitsrechte zu Unrecht durchgeführt wurden.

Ich selbst habe durch mein Verhalten nicht den geringsten Anlass für einen Verdacht gegeben. Andererseits stand dieser aber offensichtlich im Raum. Ich muss wissen, wie der Verdacht zustande kam, nicht zuletzt auch deshalb, um mich in Zukunft vor ähnlichen Verdächtigungen schützen zu können. Ich muss mein künftiges Verhalten so gestalten, dass Irrtümer und Fehleinschätzungen ausgeschlossen sind.

Insbesondere beantrage ich die Vorlage
des vom Bundesministerium für Verfassungsschutz beantragten,
vom Bundesministerium des Innern angeordneten
und bei der vom Deutschen Bundestag zur Überprüfung solcher Maßnahmen gebildeten Kommission eingereichten Antrages auf Zustimmung zur Überwachung,
sowie die schriftliche Erklärung der Kommission zur Zustimmung.  

An etwaigen Erkenntnissen über die Identität von Beamten und der vom Verfassungsschutz zum Einsatz gebrachten V-Leute bin ich nicht interessiert. Es liegt auch nicht in meinem Interesse, die künftige Arbeit der Geheimdienste zu erschweren. Mir geht es um die Inhalte der von V-Leuten zusammengestellten Berichte und deren Bewertung durch die Behörden. Und zwar deshalb, weil die Berichterstattung von V-Leuten zwar der Wahrheit entsprechen kann, aber nicht muss. Ich möchte die Möglichkeit haben, auf etwaige unwahre Behauptungen mit Gegenbeweisen reagieren zu können. Das ist mein gutes Recht. Schließlich dürfte eine Fehleraufklärung auch im Interesse der Verfassungsschutzbehörden liegen.   
Ich bin daher einverstanden, wenn mir die Akten-Blätter in teilweise geschwärztem Zustand zugänglich gemacht werden, sofern sich die Schwärzung nur auf Namen und namentliche Hinweise auf Mitarbeiter des BfV oder Angehörige von fremden Geheimdiensten bezieht.
Sollte sich allerdings bei der Durchsicht der V-Mann-Berichte und der Berichte von Beamten herausstellen, dass die Berichte Unwahrheiten von Bedeutung enthalten, so werde ich im Einzelfall die Bekanntgabe der Berichterstatter fordern. Und zwar deshalb, weil ich gegebenenfalls den Verfasser eines grob unwahren Berichtes gerichtlich belangen möchte.

Zitat aus der Mitteilung des BMI vom 19.02.2014:
„Bei den Seiten 113-135.136-169.170-193 und 240-256 handelt es sich um Erweiterungsanträge, die ausschließlich Dritte und nicht den Kläger betreffen.“

Dazu erkläre ich:
Mit der Nichtvorlage der unter Kategorie: „Nicht vorgelegt werden folgende Blätter:“ aufgelisteten Blätter bin ich nicht einverstanden und stelle hiermit den Antrag, die Beklagte aufzufordern, mir den Inhalt dieser Blätter zugänglich zu machen.

Gründe:
Die Blätter sind offensichtlich Teil der zu meiner Person relevanten Akten.
Würden sie „ausschließlich Dritte“ betreffen, und keinerlei Bezug zu meiner Person haben, dann hätten sie in der Aktensammlung zu dem hier in Rede stehenden, gegen mich gerichteten, geheimdienstlichen Ermittlungsverfahren nichts zu suchen.
Die Behauptung, meine Person sei überhaupt nicht betroffen, betrachte ich als unglaubwürdig. Ich gehe davon aus, dass es sich bei den als „Dritte“ bezeichneten Personen um solche handelt, mit denen ich, wie vom VfS angenommen, eine terroristische Vereinigung gebildet haben soll, oder als Unterstützer tätig gewesen sein soll.
Gerade die Einsicht in diese Aktenteile ist für mich besonders wichtig, weil sie etwas über den, den Ermittlungen zugrunde liegenden Anfangsverdacht aussagen.
Ich muss klarstellen können, ob ich überhaupt in irgendeiner Form mit diesen Personen in einer Beziehung stand. Ich muss auch wissen, von welchen Personen ich mich künftig fernhalten muss, sofern gegen sie stichhaltige Verdachtsgründe vorliegen. Auch gehe ich davon aus, dass wenigstens eine dieser „dritten Personen“ ein Provokateur im Dienste des VfS gewesen ist. Dafür gibt es Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen.

Siehe Anlage:
Strafanzeige gegen zwei als Provokateure erkannte Personen: die Herren Metze und Richter, Anzeige vom   26.10.2010


Weiterhin beantrage ich, der Beklagten aufzugeben, auch jene Blätter vorzulegen, die von fremden Geheimdiensten stammen.
Ich bin jedoch einverstanden, wenn auch in diesem Fall Hinweise auf Personen oder Institutionen geschwärzt werden, sofern der Sinngehalt des Textes erkennbar bleibt und für mich ersichtlich ist, ob eine Privatperson, eine deutsche Behörde oder ein in- oder ausländischer Geheimdienst Antrag auf Erweiterung der Ermittlungen gestellt hat. Dabei bestehe ich vorläufig nicht auf eine konkrete Benennung der Antragsteller.

Gründe:
Gerade die Einwirkungen ausländischer Geheimdienste sind für mich von besonderem Interesse, weil ich aus persönlicher leidvoller Erfahrung weiß (und beweisfähig machen kann) dass Geheimdienste, leider ungestraft, auch mit politisch motivierten Falschdarstellungen operieren können.
Siehe Anlage: Zu meinem Nachteil gefälschte BND-Akte und meine dazu relevante Strafanzeige.
Die mir freundlicherweise grundsätzlich gewährte Möglichkeit zur Akteneinsicht bitte ich zurückzustellen, bis über die in diesem Schreiben enthaltenen Anträge entschieden ist.

Die in meiner Klageschrift vom 26.11.2014 gestellten Anträge halte ich in vollem Umfang aufrecht und stelle dazu   folgende weiteren Anträge:

Es wird hiermit beantragt, festzustellen, dass die in diesem Verfahren relevanten, vom Verfassungsschutz durchgeführten Beschränkungen meiner Persönlichkeitsrechte ohne ausreichende Begründung durchgeführt wurden und somit rechtsfehlerhaft waren.

Es wird beantragt festzustellen, dass die zur Nichtvorlage von Teilen der Ermittlungsakte von der Beklagten angeführte Regelung: „Third Party Rule“ im Bezug auf den hier relevanten Fall rechtlich unbedeutend ist, weil sie nicht mit den deutschen Grundgesetzen vereinbar ist.
 
Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Es wird beantragt, eine vorläufige Pauschalsumme von 1.000 Euro zur Deckung meines Bearbeitungsaufwandes an mich zu zahlen. Für den Fall, dass sich das Verfahren ausweitet, behalte ich mir weitere Kostenforderungen vor.
Es geht mir nicht primär um finanzielle Aspekte, sondern um das Verstehen, wie es soweit kommen konnte wie es kam.
Nicht zuletzt aber auch um die Feststellung, dass die Verfassungsschutzbehörde die Genehmigung zur Durchführung  eines geheimen Ermittlungsverfahrens mit dem Vorbringen unwahrer Tatsachenbehauptungen bei deutschen Genehmigungsinstanzen beantragt und durchgeführt hat.
Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann

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Juli 2013
Die Parallele zu Luxemburg

Die amerikanische Firma „HEAR AND LOOK“übertrumpft die ehemalige Firma „HORCH UND GUCK“
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Mai 2013
Schlechte Zeiten für Spitzel

2013

13.07.2013
Die Parallele zu Luxemburg


Seit Februar stehen in Luxemburg zwei Polizisten vor Gericht.  
An der Leine von Geheimdiensten geführt, sollen sie mehrere schwerwiegende Sprengstoffattentate verübt haben. Die Zielstellung war die Destabilisierung der Verhältnisse in Luxemburg. Der damit einhergehende Ruf nach mehr Sicherheit und somit auch nach mehr Kontrolle durch staatliche Instanzen sollte zur Kompetenzerweiterung und Erhöhung des Finanzbudgets  genutzt werden.
Auch die Kramer-Aussagen sind im Zusammenhang mit diesem Geflecht geheimdienstlich krimineller Operationen zu sehen.
Der Ex-Mossad-Agent Victor Ostrovsky schreibt in seinem Tatsachenbericht „Geheimakte Mossad“:
„Barda (ein Mossadagent) machte dem belgischen Geheimdienst klar, dass extreme Methoden notwendig wären: terroristische Greueltaten, die man den Kommunisten in die Schuhe schieben wollte, um eine starke Reaktion und die Forderung nach einer Verstärkung der Sicherheitskräfte zu provozieren. Das Zögern soll man den Umweltschützern und den empfindsamen Demokraten überlassen.
(Zitat Ende)
Das Arbeitsprinzip des Mossad lässt sich durchaus auch auf die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Geheimdiensten übertragen. Nach den Angaben Ostrovskys insbesondere hinsichtlich Dänemark und Deutschland.

Wir werden wohl nie erfahren, auf welchen Personenkreis  die Initiative zu der Türkenmordserie tatsächlich zurückzuführen ist.
Sieht man die NSU-Affäre im Zusammenhang mit dem starken Interesse der Geheimdienste, die deutsche Bevölkerung für eine ungehemmte totale Überwachung aller Lebensbereiche zu gewinnen, so drängt sich unwillkürlich der Verdacht auf, das NSU-Verfahren könnte eine operative Parallele zu den Anschlägen in Luxemburg sein. Nur mit dem Unterschied, dass in diesem Fall die kriminelle Aktion in rechte und nicht in linke Schuhe geschoben werden soll.
Zieht man diese Möglichkeit in Betracht, so lösen sich schlagartig sämtliche Ungereimtheiten auf.
Doch die Erkenntnis, von schwerkriminellen geheimen Mächten beherrscht zu sein, erzeugt Angst und ist somit unangenehm. Deshalb neigt der Normalbürger dazu, lieber das für ihn Angenehmere zu glauben. Das Angenehmere ist die törichte Vorstellung, von den Geheimdiensten nicht etwa bedroht, sondern vor Gefahren beschützt zu werden.
  
Karl-Heinz Hoffmann


Im Übrigen bin ich der Meinung, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.


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10.07.2013
Die amerikanische Firma „HEAR AND LOOK“
übertrumpft die ehemalige Firma
„HORCH UND GUCK“

Hat uns Snowden wirklich etwas Neues gesagt?
Hat wirklich jemand ernsthaft geglaubt, die Privatsphäre der Bürger wäre für die Geheimdienste unantastbar?
Und glaubt wirklich jemand, dass unsere bundesdeutschen Spitzenpolitiker davon nichts wussten?
Ich jedenfalls war mir immer im Klaren, dass jedes technische Mittel, sobald es einmal existiert auch praktisch eingesetzt wird.
Mich persönlich stört die Tatsache der grenzenlosen Überwachung nicht.
Im Gegenteil, ich kann mich einer klammheimlichen Schadenfreude nicht erwehren. Früher waren nur wir, die vermeintlichen Staatsgegner und Kritiker die wenigen zur Ausspähung Auserwählten. Heute ist die Ausspähung aller Lebensbereiche grenzenlos geworden. Jetzt trifft es ausnahmslos alle.
Die Ausspähung meiner persönlichen  Lebensumstände kann mir nicht mehr schaden. Da gibt es nichts mehr, was man beschneiden könnte. Materiell  habe ich nichts mehr zu verlieren.
Soweit es meine persönlichen Ansichten betrifft, freut es mich sogar, wenn ich davon ausgehen kann, dass sie höheren Ortes zur Kenntnis genommen werden. So kann ich den Herrschaften wenigstens auf diesem Wege die Meinung sagen.

Karl-Heinz Hoffmann


Im Übrigen meine ich, Deutschland muss unabhängig und neutral werden.



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24.05.2013
SCHLECHTE ZEITEN FÜR SPITZEL


Die Verfassungsschutzämter befinden sich in der Phase der Umstrukturierung. Dabei ist nicht nur die Straffung des Gesamtapparates durch perfekten Nachrichtenverbund und verstärkter Kapitaleinsatz geplant, sondern auch eine strukturelle Veränderung des Informationsbeschaffungssystems.
Eine der wesentlichen Zielstellungen bleibt die Materialbeschaffung zur Vorbereitung von Partei und Organisationsverboten. Daran wird sich nichts ändern, nur die Beschaffungsmethoden werden nicht mehr die alten sein.
Die Geheimdienste haben ihre Lektion gelernt. Die Bemühungen um ein NPD-Verbot scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht, weil das zu diesem Zweck vorgelegte Belastungsmaterial nahezu ausschließlich von bezahlten V-Leuten eingebracht worden war. Das Gericht erkannte die in der NPD eingeschleusten V-Leute zu Recht als Provokateure, die absichtlich durch Anstiften oder eigenes Tun den Boden der „Verbotswürdigkeit“ vorbereitet hatten. Mit anderen Worten, die V-Leute hatten das organisatorische Gebilde, dessen Liquidierung gefordert wurde, selbst maßgeblich mit aufgebaut, ja in einigen Fällen sogar in beachtlichem Umfang Finanzierungshilfe geleistet und zwar absichtlich und bewusst in einer Weise, die ein Verbot zum beliebigen Zeitpunkt ermöglichen sollte.
Doch diese Rechnung ging nicht auf.
Der Verbotsantrag scheiterte.

Aus dieser Erfahrung ergibt sich, bei gleichbleibender Zielstellung, die Notwendigkeit, die Beschaffungsmethoden zu ändern.  
Zwar werden die Top-Agenten in den Schlüsselpositionen weiterhin unerkannt dort bleiben, wo sie sind und man wird sie natürlich auch weiterhin in der gewohnten Weise abschöpfen, aber beim Einschleusen von neuen V-Leuten sind Änderungen erkennbar.
Galt bisher die Devise, möglichst viele V-Leute zum dauernden Verbleib in die zur Ausspähung vorgesehenen Organisationen einzuschleusen, um über die Vielzahl der voneinander unabhängigen Informationsquellen in der Auswertung zu einem möglichst umfassenden Gesamtbild zu kommen, so ist jetzt und künftig vorgesehen, Informanten nur kurzfristig bei stetem Wechsel der Personen einzusetzen. Das hat den Nachteil, dass der nur kurzzeitig eingesetzte Spitzel nicht so leicht zum internen Organisationsgeschehens vordringen kann, aber anderseits auch nicht mehr, wie es in der Vergangenheit der Fall war, die Möglichkeit hat, seine Informationen zu stark „anzudicken“, um durch künstlich erhöhte Wichtigkeit mehr Geld herauszuschinden, weil er dazu wegen seiner kurzen Einsatzzeit weniger Möglichkeiten hat.
Dazu kommt die auf höchster Ebene der Dienste gefallene Entscheidung, dass den nicht beamteten V-Leuten, gleich welchen Wichtigkeitsgehalt ihre Informationen auch haben mögen, nie mehr bezahlt werden soll, als der Hartz-IV-Regelung entsprechende Beträge. Damit soll unter anderem der Anreiz, den Informationen künstlich eine tatsächlich nicht vorhandene Wichtigkeit beizumischen vermieden werden.
Jedenfalls können die Aussagen der Kurzzeit-V-Leute beim nächsten Anlauf zu Verbotsanträgen gute Dienste leisten, weil man ihnen nicht so einfach von vorne herein unterstellen kann, ein Mitglied, oder Mittäter der zum Schlachten vorgesehenen Organisation gewesen zu sein.
Organisationen, die grundsätzlich mit einem Verbotsverfahren rechnen müssen, sollten ein besonderes Augenmerk auf nicht bekannte Interessenten haben, die es vermeiden, sich organisatorisch einbinden zu lassen und nur zu einem oder wenigen Kurzbesuchen mit längeren Zwischenzeiten im Organisationsbetrieb auftauchen.
Zwangsläufig werden Kurzzeit-Spitzel auch versuchen, zu viele neugierige Fragen zu stellen, weil sie weniger Zeit haben, um einen brauchbaren Situationsbericht abzugeben. Das fällt auf.  
Es gibt genügend Hinweise dafür, dass die Strukturwandlung der Dienste schon in der Praxis greift.
Den quantitativen Mangel an Spitzelberichten können die Dienste locker durch verstärkten Einsatz von elektronischen Überwachungsmitteln ausgleichen.

Karl-Heinz Hoffmann    

Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden



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OPERATIVE GEHEIMDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN

Im März dieses Jahres versuchten die finsteren Mächte erneut; mir eine Falle zu stellen.  Der Versuch scheiterte zum Einen an der unprofessionellen Vorbereitung, aber zum Anderen vor allem an meiner grundsätzlichen Verhaltensstrategie. Mit letzerem meine ich die totale Absage an jede Art von Geheimhaltung.
Konspiratives Verhalten habe ich nicht nötig. Was strafbar sein könnte, denke ich noch nicht einmal.
Was ich zu sagen habe; kann jeder hören. Ja; es soll jeder hören. Nicht nur die Befürworter meiner Ideen, sondern auch die politischen Gegner und vor allem die Behörden. Deshalb sind meine Vorträge auch stets offen für Zuhörer unterschiedlicher Couleurs. Nur die totale Offenheit, die Veröffentlichung meiner gesellschaftlichen Visionen schützt mich und meine Zuhörer einigermaßen vor den üblichen Verleumdungen der Nachrichtenkaste, der Antifa-Aktivisten und nicht zuletzt auch der Behörden. Letzteres leider nur bedingt. Erst kürzlich fand sich in einem Antwortschreiben der bayerischen Staatregierung auf eine von Landtagsabgeordneten vorgebrachte Anfrage die Bemerkung,  ich würde meine „rechtsextremistischen Aktivitäten“ fortsetzen.
Auf diesen Unsinn brauch ich nicht viel zu geben, weil jeder, der wissen will, was ich zu sagen habe, über meine Website bestens informiert wird. Er kann sich dann selbst ein Bild darüber machen, ob meine Aktivitäten „rechtsextremistisch“ sind, oder einfach nur systemkritisch. Aber bitte, wenn sich die bayerische Regierung mit ihren Fehleinschätzungen lächerlich machen will, kann das nicht mein Problem sein.
In rechten Kreisen wird meine Offenheit nicht durchweg verstanden. Man erkennt nicht, dass nur die totale Offenlegung aller Aktivitäten vor verleumderischem Pressemobbing, vor allem aber auch vor der Gefahr geheimdienstlicher Inszenierungen schützen kann.
Wenn ich merke, dass mir durch einen Provokateur ein Bein gestellt werden soll, dann bringe ich den Vogel rücksichtslos zur Anzeige. Dann soll die Polizei ihre Arbeit machen. Dazu ist sie schließlich da.
Wer an meinen Vorträgen oder sonstigen Aktivitäten teilnehmen will, muss wissen, dass in meinem Umfeld kein Raum für strafverfolgungswürdige Äußerungen oder Handlungen ist.
Jeder ist mir, ungeachtet seiner politischen Einstellung, seiner religiösen Anschauungen, oder seiner völkischen Herkunft willkommen, auch der Ultralinke oder -rechte, aber er hat zu akzeptieren, dass ideologische Agitation, vor allem, wenn sie strafrechtlich bedenklich ist, in meinem Umfeld nicht zugelassen wird.
Ich informiere die Polizeibehörden regelmäßig über meine Aktivitäten. Nicht über die Aktivitäten anderer. Damit bin ich nicht der Nachrichtenzuträger für die Behörden. Aber vor geheimdienstlichen Provokationen kann ich mich und meine Zuhörerschaft nur schützen, wenn ich die Provokation entweder im Keim ersticken kann oder eine offene und öffentlich gemachte Meldung an die zuständigen Polizeireviere mache. Und schließlich, wenn die Sache Bedeutung erlangt, in meiner Website darüber informiere.
Mit der Zeit werden wohl die Befürworter der konspirativen Zirkel erkennen, welchen Schutzeffekt die vollkommene Offenheit hat. Allerdings nur dann, wenn  man nichts Böses im Schilde führt.   

Im März 2012 wie gesagt, versuchte ein Agent der Dienste, eine von mir mit Odfried Hepp geführte Podiumsdiskussion zur Einleitung einer gegen mich gerichteten, geheimdienstlichen Intrige zu benutzen. Dabei sollte offensichtlich der bekannte Nationalist Martin Wiese mit einbezogen werden, oder umgekehrt.
Wer den höheren Beutewert für die Dienste hat, kann dahingestellt bleiben.
Jedenfalls kam ein Vogel geflogen, der sich abmühte seinen Auftrag zu erfüllen.
Wir beide, Wiese und ich, sollten gegeneinander ausgespielt werden. Die nicht vorhandene Verbindung sollte offensichtlich der Vogel Kögl herbeizwitschern.
Vielleicht hat man auch von Odfried Hepp erwartet, dass er sich zum Werkzeug gegen mich machen lässt. Schließlich war bekannt, dass sich Hepp seinerzeit im Libanon nicht in Freundschaft von mir getrennt hatte. Doch diese Rechnung ging nicht auf. Odfried Hepp blieb auf der ganzen Linie bei der Wahrheit. (Vgl. dazu die DVD zur Podiumsdiskussion)

Die Kögl-Affäre entwickelt sich jetzt zur Komödie.
Das Innenministerium bestritt unlängst, dass überhaupt jemals ein Ermittlungsverfahren gegen Kögl anhängig gewesen sei.
Der Grund ist klar. Die operative Kögl-Maßnahme war wieder einmal ein peinlicher Schlag ins Wasser.

So etwas gibt man nicht gerne zu.                                                                           
Karl-Heinz Hoffmann

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Mein Schreiben an das BLKA:   


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen


An das
Bayerische Landeskriminalamt
Dez. 42 - Ermittlungen TE
z.Hdn. Herrn EKHK Sappl
Mailinger Straße 15

80636 München

20. November 2012


AZ: BY0350-000251-12/9  
Schriftliche Äußerung als Zeuge im Verfahren:
Bildung einer terroristischen Vereinigung §129aStGB gegen Kögl, Mario und Wiese, Martin.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Stellungnahme zur Sache:
Den mir übersandten Vordruck schicke ich ausgefüllt mit den „kleinen Personalien“ aber unausgefüllt mit den nur freiwillig zu machenden Angaben zur Person zurück.

Auf Blatt 2 findet sich die in barockem Kanzleistil vorgetragene Bitte „zeugenschaftliche Ausführungen zu tätigen“.

Schon die Formulierungen der Fragen beinhalten unzulässige Unterstellungen.
„Beschreiben Sie die Bekanntschaft mit Martin Wiese. (seit wann, Intensität der Bekanntschaft.)
Damit wird in unzulässiger Weise von vorneherein eine Bekanntschaft zwischen mir und Martin Wiese unterstellt.
Dieser untaugliche Versuch mich mit Wiese in Verbindung zu bringen, wiegt um so schwerer, weil dem BLKA eine von mir aus eigenem Antrieb bei der Kripo Bamberg gegen Mario Kögl gestellte Anzeige vorliegt, aus der hervorgeht, dass ich mit Wiese noch niemals zusammengetroffen bin. Wozu also die Frage nach der „Intensität“ der Bekanntschaft mit Wiese?
Das gleiche gilt für die Frage nach der Intensität der Bekanntschaft mit Kögl.
Durch den Inhalt der bei der Kripo Bamberg eingereichten Anzeige gegen Kögl ist das BLKA darüber informiert, dass Kögl nicht zu meinem Bekanntenkreis zählte. Wozu also die Frage?
Es ist mir schleierhaft, auf Grund welcher Tatsachen das LKA Bayern die Vermutung rechtfertigen könnte, dass ich etwas über Gelder oder Waffenbeschaffung im Zusammenhang mit Kögl wissen könne.
Herr EKHK Sappl erwartet von mir eine detaillierte Beschreibung der Ereignisse während der Podiumsdiskussion am 31.03.12 in Ermreuth, in die, nach seiner Meinung angeblich Mario Kögl involviert gewesen sein soll.
Dazu sage ich:
Herr Kögl war nicht in die Podiumsdiskussion involviert.
Es war eine Diskussion zwischen mir und Odfried Hepp.
Kögl hat nicht den geringsten Redebeitrag geleistet. Das war auch auf Grund der Veranstaltungsgestaltung weder vorgesehen noch möglich.
Die Aufforderung, die Ereignisse während der Podiumsdiskussion zu schildern, verwundert mich, weil  das gesamte Veranstaltungsgeschehen von mir auf Grund leidvoller Erfahrungen mit behördlichen Textverdrehern lückenlos per Video aufgezeichnet habe. Dabei geht es mir auch darum, die Zuhörer meiner Veranstaltungen durch vorsorgliche Beweissicherung vor Verleumdungen zu schützen. Die diesbezügliche DVD habe ich zusammen mit der gegen Kögl gerichteten Anzeige unmittelbar nach der Veranstaltung der Kripo Bamberg übergeben.
Ich habe Grund davon auszugehen, dass die DVD dem LKA bekannt gemacht wurde.
Ausführungen zu meinen Gesprächen mit Odfried Hepp habe ich ebenfalls der Kripo Bamberg zugesandt. Ich vermute, dass diese Ausführungen längst in die Akten beim BLKA Eingang gefunden haben.
Wenn das LKA mehr über Mario Kögl und seine Aktivitäten wissen will, dann könnten Sie bei den Geheimdiensten fündig werden.
Es fällt auf, dass Mario Kögl zwar ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung am Halse hat, aber dennoch auf freien Fuß gesetzt wurde. Und dies, obwohl man bei ihm Waffen gefunden hatte. Er muss wohl mächtige Freunde im Hintergrund haben.
Soviel zu Mario Kögl.

Im Anbetracht der Wichtigkeit und dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung stelle ich diesen Schriftwechsel ins Internet:
    
Die DVD von der Podiumsdiskussion kann bei mir bestellt werden. Bestelladresse:
fks.sahlis@gmx.de  
Unkostenbeitrag 10 Euro

Karl-Heinz Hoffmann  

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DER PROVOKATEUR AUS STRAUBING

Seit einiger Zeit versucht sich ein geheimdienstlich geführter Provokateur in rechte Kreise einzuschleichen.
Er kommt aus Straubing. Sein Vorname ist italienisch. Sein Familienname ist deutsch und hat fünf Buchstaben. Er fängt mit einem Konsonanten an hat in der Wortmitte einen gutturalen Mitlaut und endet mit einem dentalen Mitlaut. Dazwischen liegen ein heller Umlaut und ein heller Vokal.
Wer diese Hinweise mit dem provokativen Auftreten einer Person aus Straubing in Verbindung bringen kann, möge sich vorsehen.
Ganz offensichtlich besteht die Aufgabe des Provokateurs darin, rechts gerichtete Personen zu Gewalttaten anzustiften, und wenn das nicht möglich ist, an geeigneter Stelle z.B. die folgende Story zu bekunden:
Rechtsextremisten planen Exekutionen von prominenten Personen des politischen Lebens. Unter anderem die Tötung von Landräten. Angeblich soll mit den Landräten die zweite Garnitur des politischen Establishments angegriffen werden, weil die erste, in höheren Bereichen angesiedelte Garnitur der politischen Entscheidungsträger zu gut abgeschirmt ist.
Natürlich ist das frei erfundener Blödsinn, aber leider, wie zu erfahren war, ein sehr wirksamer Blödsinn, mit dem sich inzwischen allen Ernstes die Landeskriminalämter befassen müssen.
Da sehen wir wieder die Kette der „Benutzungen“.
Der böse Straubinger wird von finsteren Mächten dazu benutzt, die Rechtsextremisten für fremde Ziele zu benutzen.
Und jetzt ist mit der Einschaltung der LKA-Behörde bereits das dritte Glied der Benutzerkette tätig.
Das nächste wäre die Gerichtsbarkeit.
Es steht zu hoffen, dass es dazu nicht kommt.
Dabei geht der „Straubinger“ ziemlich plump und tollpatschig vor. Man wundert sich, welche negativen Elemente von den Diensten benutzt werden.
Aber was können die finsteren Mächte tun, wenn die deutschen „Extremisten“ ihrem künstlich geschaffenen Ruf als gewissenlose Mörder nicht gerecht werden wollen?
Muss man da etwas nachhelfen?    

Zwickau 20. 09. 2012   
Karl-Heinz Hoffmann  


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